Bundesdatenschutzgesetz: Oberster Datenschützer bleibt abhängig vom Wohlwollen der Regierung
Zu der heute anstehenden [1] Verabschiedung eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer: »Es ist gut, dass auf die Beschwerde der Piratin Katharina Nocun bei der EU-Kommission [2] hin der Bundestag jetzt endlich dazu gebracht werden konnte, die Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten zu gewährleisten. Die aktuelle Personalrotation zwischen Bundesdatenschutzbeauftragter und dem Bundesinnenministerium als vielfachem Überwachungsmonster ist eine Katastrophe. Die Bundesdatenschutzbeauftragte braucht eine eigene Entscheidungshoheit bei Personal, Haushalt und Organisation.Die vielleicht größte Abhängigkeit der Datenschutzbeauftragten lässt dieser Gesetzentwurf aber unberührt; nämlich das Verfahren der Auswahl und Ernennung der Beauftragten, das überhaupt erst zur Ernennung einer so schlecht geeigneten Person wie Frau Voßhoff führen konnte. Solange keine öffentliche Ausschreibung und Bestenauslese gewährleistet ist, können politisch handzahme und harmlose Datenschutzbeauftragte gewählt werden, die schon wegen ihres politischen Werdegangs nicht wirklich unabhängig sind. Wir Piraten fordern eine öffentliche Ausschreibung des Amtes und eine öffentliche Anhörung von Bewerbern, damit der Beste gewählt wird und nicht der politisch Genehmste.«
Quellen:
[1] Tagesordnung Bundestag: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung_76/295952
[2] Beschwerde von Katharina Nocun: http://kattascha.de/?p=817