Promillegrenzen und Geldstrafen in der EU
Wer Alkohol trinkt, sollte die Hände am besten ganz vom Steuer lassen. Wer sich über Weihnachten oder Silvester dennoch ein Gläschen genehmigt, sollte beim Autofahren in einigen Ländern der EU besonders vorsichtig sein. Denn so gilt u. a. in Tschechien, der Slowakei, Rumänien und Ungarn die Null-Promille-Grenze. In Tschechien droht bereits bei geringsten Mengen Alkohol im Blut ein Bußgeld von mindestens 90 €. Und auch im Nachbarland Polen kann schon ein Wert zwischen 0,2 ‰ und 0,5 ‰ eine Geldstrafe in Höhe von 1200 € nach sich ziehen.
Fahranfänger sollten beim Grenzübertritt nach Österreich, Italien und Niederlande aufpassen. Denn dort herrschen für sie ähnlich strenge Regeln wie in Deutschland. Wer in den Niederlanden mit über 0,2 ‰ erwischt wird und noch keine fünf Jahre Fahrpraxis hat, muss mit einer Strafe von 350 € rechnen, die in der Regel direkt vor Ort zu zahlen ist. „Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass die Geldstrafen in anderen EU-Ländern weitaus höher ausfallen als in Deutschland. Und auch Gefängnisstrafen können schnell verhängt werden“, warnt Patrick Oppelt, Jurist beim EVZ Deutschland. „Wegen der niedrigen Promillegrenzen in einigen Ländern sollten Autofahrer auch den Restalkohol-Wert nicht unterschätzen. Ratsam ist es, einen Alkoholtester im Handschuhfach mitzuführen“, so Oppelt, z. B. in Frankreich, wo das Mitführen eines solchen Alkoholtesters im Fahrzeug Vorschrift ist, auch wenn ein Verstoß keine Konsequenzen nach sich zieht.
Ausführliche Informationen über die Regelungen in den Ländern der Europäischen Union sowie Norwegen und Island, hat das EVZ Deutschland in einer Europakarte zusammengefasst, die über folgenden Link aufgerufen werden kann: