HL-St. Gertrud: Stoppschild wird missachtet
Foto: Polizei – Seitens der Hansestadt Lübeck wurde an der Einmündung der „kleinen“ Marlistraße (von der Roeckstraße kommend) in die Marlistraße beidseitig ein Stoppschild aufgestellt. Diese Verkehrsanordnung ist nun seit einiger Zeit gültig. In den letzten Tagen wurden Beschwerden an die Beamten des 3. Polizeireviers Lübeck über die deutliche Missachtung der verkehrsrechtlich Anweisung herangetragen.Eine am vergangenen Dienstag (30.12.) durchgeführte, nicht repräsentative, Überprüfung ergab, dass innerhalb einer Stunde 80 Prozent der Kraftfahrer, die mit diesem Verkehrszeichen einhergehende Pflicht, das Fahrzeug an der Haltelinie zum Stehen zu bringen, nicht beachteten. Die Gesamtzahl der Zählung ergab 100 Verstöße.
Diese Feststellungen entsprechen nicht der für die Verkehrsteilnehmer geplanten Verkehrssicherheit. Mit Jahresbeginn werden die Beamten gezielt Überwachungen durchführen und gebührenpflichtige Verwarnungen aussprechen.
Bei dem Stoppschild handelt es sich um ein Vorschriftszeichen gem. § 41 StVO. In Zusammenhang mit den Erläuterungen zum Verkehrszeichen 206 ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sein Kraftfahrzeug anzuhalten. In Verbindung mit einer Haltelinie hat dieser Vorgang an dieser Linie zu erfolgen.