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Politik & Wirtschaft

Warnung vor „Tricksereien“ nach Brunsbüttel-Urteil

(Bonn, Berlin, Kiel, 19.01.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat die Bundesregierung sowie die Landesregierung in Kiel vor „Tricksereien“ nach dem Aus für das Atommüll-Zwischenlager beim Atomkraftwerk Brunsbüttel gewarnt. Udo Buchholz vom Vorstand des BBU vermutet, dass Industrie und Politik „mit den Hufen scharren, um Wege zum Weiterbetrieb des Atommüll-Lagers zu finden“. Nach dem Brunsbüttel-Urteil hat der BBU seine Forderung nach der sofortigen Stilllegung aller Atomkraftwerke und Uranfabriken bekräftigt. Der Verband ruft zur Unterstützung der Forderung zur Durchführung und Teilnahme an weiteren Protestaktionen rund um den vierten Fukushima-Jahrestag auf.

Am Freitag (16. Januar) hat das Bundesverwaltungsgericht die Betriebsgenehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel dauerhaft aufgehoben. Der BBU gratuliert dem Widerstand vor Ort zu diesem Urteil. Der Verband fordert, dass das Urteil auch Konsequenzen für alle anderen Atommüll-Zwischenlager im ganzen Bundesgebiet haben muss. Nach Angaben des BBU bestätigt das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil die Auffassung der Anti-Atomkraft-Bewegung, dass es keine sichere Atommüll-Zwischenlagerung gibt. Das betrifft dann laut BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz nicht nur das Lager in Brunsbüttel, sondern auch alle anderen sogenannten Atommüll-Zwischenlager. „Die Atommüll-Zwischenlagerung ist weder in Gorleben, Lingen oder anderswo sicher. Und auch das kurz vor der Inbetriebnahme befindliche Uranmüll-Hallenlager an der Urananreicherungsanlage in Gronau ist nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert. Das Lager darf nicht in Betrieb gehen“, fordert Buchholz, der selber in der Nähe der Gronauer Uranfabrik wohnt.

Der BBU betont, dass die Politik der sogenannten Atommüllentsorgung der Bundesregierung und der zuständigen Landesregierungen wackliger als ein Kartenhaus ist. Jeder „Entsorgungsversuch“ bricht zusammen, faktisch gibt es keine Atommüllentsorgung und es darf kein weiterer Atommüll produziert werden. Alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke, aber auch alle anderen Atomanlagen, die ständig Atommüll produzieren, müssen sofort stillgelegt werden. Zuständig für die Aufhebung der Betriebsgenehmigungen sind die jeweiligen Landesregierungen. Gerade mit Blick auf die Landesregierung in Schleswig-Holstein kritisiert der BBU, dass der zuständige Umweltminister Habeck zunächst eine Duldung der weiteren Atommüll-Lagerung bis 2018 im Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel ausgesprochen hat. „Zwingend erforderlich wäre die sofortige Beendigung der Atommüllproduktion im AKW Brokdorf. Minister Habeck muss die Betriebsgenehmigung für das norddeutsche Atomkraftwerk aufheben“, so Udo Buchholz. Entsprechend sind in allen Bundesländern, in denen Atomanlagen laufen, die Betriebsgenehmigungen aufzuheben.

Die Anti-Atomkraft-Bewegung wird sich auch weiterhin auf der Straße für einen sofortigen und vollständigen Atomausstieg einsetzen. Bereits jetzt werden Mahnwachen und Demonstrationen anläßlich des vierten Jahrestages der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima vorbereitet. So findet z. B. traditionell am Jahrestag der Katastrophe (11. März) am Atomstandort Lingen (Niedersachsen) eine Mahnwache statt. Bereits am 8. März wird am Atomkraftwerk Neckarwestheim (Baden-Württemberg) demonstriert und am 14. März findet in Düsseldorf eine Demonstration gegen die Atomanlagen in Nordrhein-Westfalen statt. Zur Koordination können weitere lokale und regionale Aktionen der BBU-Geschäftsstelle in Bonn mitgeteilt werden (0228-214032, bbu-bonn@t-online.de)

Weitere Informationen zum Brunsbüttel-Urteil unter http://wendland-net.de/post/urteil-zwischenlager-in-brunsbuettel-hat-keine-betriebsgenehmigung-20235, zu weiteren Protestaktionen z. B. unter http://www.bbu-online.de, http://www.endlich-abschalten.de/home, http://www.antiatom-fuku.de.