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Politik & Wirtschaft

Bekämpfung der Einbruchskriminalität

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,Burkhard Peters: Das oberste Ziel ist Sicherheit für alle BürgerInnen Das unter dieser Regierung entwickelte Landeskonzepts Wohnungseinbruchsdiebstahl zeigt den richtigen Weg zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität auf. Die gemeinsame Einsatzkonzeption des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes legt den Schwerpunkt auf das frühzeitige Identifizieren von Tatserien überregional agierender Täter sowie die gezielte polizeiliche Intervention.

Die Tatortarbeit wurde intensiviert, die Auswertung zentralisiert und der Informationsfluss verbessert und einer gezielten strukturierten Bearbeitung zugeführt. Die landesweite Vernetzung der polizeilichen Erkenntnisse und Arbeit, zum Teil mit Niedersachsen und Hamburg sowie dem Ausland, ist die richtige Strategie, gerade weil die Täterbanden überregional operieren.

Charakteristisch für das Delikt Wohnungseinbruch ist, dass es ganz überwiegend in Serie von professionalisierten Tätern und Banden begangen wird. Den Schwerpunkt auf die Verhinderung von Tatserien zu setzen, ist der richtige Ansatzpunkt. Sowohl die verstärkte Kontrolldichte der Polizeidienststellen in der dunklen Jahreszeit als auch die Vertiefung der Ermittlungserkenntnisse bei der Kripo führen zu höheren Festnahmezahlen, um Tatserien zu beenden.

Der Fokus der polizeilichen Arbeit im Rahmen des Konzeptes liegt nicht in erster Linie in der Aufklärung möglichst vieler Taten. Wegen der Gefährlichkeit bestimmter Täter und Tätergruppen sollen diese gezielt ermittelt werden, um so Tatserien zu unterbrechen. Diese schwerpunktsetzende Präventionsstrategie zur Verhinderung von Einbruchserien ist eine klar konzeptionierte und effektive Herangehensweise. Natürlich wird weiterhin die Aufklärung aller Wohnungseinbrüche angestrebt. Aber auch bei der Aufklärungsquote zeichnet sich laut Bericht in diesem Jahr eine leichte Verbesserung ab. Damit wird die große Schere zwischen bekannt gewordenen Fällen und aufgeklärten Fällen verringert.

Das oberste Ziel ist Sicherheit für alle BürgerInnen. Diese Landesregierung betreibt keine „Unsicherheitspolitik“, wie behauptet wird. Der Stellenabbau, der jetzt beschlossen ist, betrifft den Deliktsbereich Wohnungseinbruchsdiebstahl überhaupt nicht. Von Anfang an war klare Ansage, dass die Bereich Einsatz und Ermittlungen nicht von den Kürzungen betroffen sind.

Seit 2012 ist es gelungen, den Anstieg der Wohnungseinbrüche in Schleswig-Holstein zu reduzieren. Ob damit eine Trendwende einhergeht, werden die nächsten Jahre zeigen. Aber für Unkenrufe der Opposition, die Innenpolitik der Küstenkoalition lasse die Sicherheitszügel schleifen und behindere den Erfolg der Landespolizei durch Stellenabbau und Arbeitsüberlastung, gibt es keinen Anlass. Alle würden sich mehr Personal wünschen – auch zur Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls – allein in Zeiten von Schuldenbremse und Konsolidierungshaushalt müssen alle Bereiche ihren Einsparungsbeitrag erbringen.

Jeder verhinderte Einbruch zählt. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl in hohem Maße das Risiko eines brandgefährlichen Täter-Opfer-Kontaktes bei der Tatbegehung in sich birgt. Durch diesen Täter-Opfer-Kontakt erhöht sich die Gefahr eines durchdrehenden Täters, der zu massiver Gewalt gegen das in aller Regel unterlegene Opfer greift.

Aber auch ein weiterer Aspekt macht deutlich, dass gerade bei Wohnungseinbrüchen das Gewicht insbesondere auf Gefahrenabwehr und Prävention gelegt werden sollte. Die gravierenden und zutiefst verunsichernden psychischen und gesundheitlichen Folgewirkungen, unter denen sehr häufig gerade die Opfer von Wohnungseinbrüchen leiden.

Hinzukommen die psychischen Folgen, die bei Opfern von Einbruchsdiebstählen manchmal schlimmer sind als die materiellen Folgen. Sie bestehen oft in Schlafstörungen, Angstzuständen und andauerndem Kopfschmerz, weil die Einbrecher in die Intimsphäre der Opfer eindringen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr zu begrüßen, ist in diesem Zusammenhang, dass das Landeskonzept Wohnungseinbruchsdiebstahl Prävention nicht nur durch Festnahme von Tätern auf frischer Tat erreicht, sondern auch durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Bevölkerung im Bereich des Einbruchschutzes.

Auch aus meiner Sicht ist der Nachweis möglichst vieler Wohnungseinbruchsdiebstähle zwar wünschenswert. Ich stimme dem Innenminister jedoch uneingeschränkt zu, dass dies nicht auf Kosten der Gefahrenabwehr gehen darf oder, um eine besonders positive Entwicklung der Kriminalstatistik zu erreichen. Denn ein verhinderter Einbruch ist zum Schutz der Bevölkerung besser als ein aufgeklärter!