Astrid Damerow: Sylt ist kein Einzelfall – Land muss den Kommunen leerstehende Liegenschaften sofort für Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen
Nach der heutigen 11. Februar 2015 Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses hat die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Landesregierung angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen aufgefordert, die vier leerstehenden Landesliegenschaften den Kommunen unverzüglich für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen:
„Das Problem mit der ehemaligen Polizeiunterkunft auf Sylt ist kein Einzelfall. Während die Kommunen händeringend Unterkünfte suchen, sitzt die Landesregierung auf ihren Liegenschaften“, so Damerow.
Die Landesregierung habe auf ihren Antrag hin heute berichtet, dass mindestens vier geeignete Landesliegenschaften ungenutzt sind. Besonders ärgerlich sei der der Fall des 900 Quadratmeter großen ehemaligen Polizeibezirksreviers in Eutin.
Über Eutin sei bereits im November vergangenen Jahres im Fernsehen berichtet worden, dass Flüchtlinge zusammen mit Obdachlosen in Baracken am Rande eines Industriegebietes untergebracht seien.
„Dazu erklärte die Finanzministerin nur, dass die Kommune bislang nicht wegen einer möglichen Nutzung angefragt habe. Eine Landesregierung, die nur auf Antrag arbeitet, brauchen wir nicht“, kritisierte Damerow.
Es sei nicht im Ansatz nachvollziehbar, dass bislang erst in zwei Fällen – Molfsee und Lübeck – auf Anfrage der kommunalen Ebene überhaupt in Verhandlungen über eine mögliche Nutzung eingetreten worden sei.
„Das zeigt einmal mehr, wie planlos die
Landesregierung in der Flüchtlingspolitik arbeitet. Das vom Landtag bereits im September
2013 einstimmig eingeforderte gemeinsame Konzept mit den Kommunen hätte genau diese Punkte beinhalten müssen. Heute wollen SPD, Grüne und SSW davon nichts mehr wissen“, sagte die CDU- Abgeordnete.