Politik & Wirtschaft

Piratenpartei gegen Abgeordnetenkorruption

So erstaunlich es einem Demokraten vorkommen muss: Einen Abgeordneten zugunsten Dritter oder außerhalb des Parlaments zu bestechen ist legal.
Solche Handlungen werden vom deutschen Recht nicht erfasst. Die Piratenpartei unterstützt eine Petition, um diese Gesetzeslücke zu
schließen: Die Initiative 108e.»Deutschland hat bereits 2003 die UN-Konvention „UNCAC“ (United Nations Convention against Corruption“ [1]) unterzeichnet. Darauf hätte eine Änderung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) folgen sollen, um den Straftatbestand zu erweitern«, erklärt Daniel Flachshaar, Koordinator für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland. »Doch eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag entzieht sich dieser Änderung bereits seit Jahren. Sie werden schon wissen, warum. Lückenlose Strafbarkeit besteht in Deutschland noch immer nicht für Abgeordnete, sondern lediglich für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.«

Ende Februar 2010 lehnte es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ab, eine Petition öffentlich zu behandeln, die eine Ratifizierung der UN-Konvention und eine angemessene Regelung des StGB § 108e forderte.

»Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Änderung des Strafrechts auf sich warten lässt. Die Politiker müssen auch hier mit gutem Beispiel vorangehen, um das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Wir möchten mit dieser Petition dafür sorgen, dass sich unsere Volksvertreter immer für ihr Handeln verantworten müssen. Dann finden hoffentlich mehr Bürger ihren Weg zu den Wahlurnen wieder«, ergänzt Daniel Flachshaar.

Quelle:

[1] http://www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/index.html