Dr. Axel Bernstein zu TOP 11: Section Control könnte in Einzelfällen sinnvoll sein
Laut Berichterstattung im Hamburger Abendblatt vom 6. Februar diesen Jahres beraten Verkehrs- und Polizeiexperten des Landes in einer Arbeitsgruppe.Das ist immer gut… Das Verkehrsministerium sei darüber auch im Gespräch mit dem amtierenden Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert.
Also zunächst einmal zum Thema Datenschutz: Der Modellversuch in Niedersachsen hat von den dortigen Datenschützern grünes Licht bekommen. Der Verkehrsgerichtstag fordert die Erprobung und hat dafür klare Kriterien definiert.
Wir gehören ganz gewiss nicht zu denjenigen, die reflexhaft Schnappatmung bekommen, wenn die Polizei Daten von Verkehrsteilnehmern erfasst.
Eine Auswertung der Kennzeichen erfolgt nur in den Fällen, in denen eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wird. Alle anderen Daten werden unausgewertet wieder gelöscht.
Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes sehen wir hier kein Problem. Zweiter Aspekt Verkehrssicherheit: Zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung müssen verkehrlich gerechtfertigt sein und ein Mehr an Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer erbringen.
Dazu könnte die Abschnittskontrolle an bestimmten Stellen einen Beitrag leisten. Sie ist aus unserer Sicht aber weder im großen Maßstab erforderlich noch finanziell sinnvoll, sondern kann nur eine punktuelle Ergänzung sein.
Gerade lange Brücken oder Tunnel, wo es auf eine angemessene Fahrweise ankommt, könnten solche Punkte sein. Und gerade die Rader Hochbrücke, mit der die Verkehrsteilnehmer im eigenen Interesse besonders pfleglich umgehen sollten, bis das Ersatzbauwerk fertig ist, liegt hier vielleicht nahe.
Deshalb gibt es von kein „NEIN“ in der Sache aber auch kein ungeprüftes „JA“, sondern den Überweisungsantrag an den Innen- und Rechts-, sowie mitberatend den Wirtschaftsausschuss.
Wir wollen mehr Informationen für eine fundierte Entscheidung und keine Stimmungsmache für oder gegen die Abschnittskontrolle.