Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Jährlich prüfen die Agenturen für Arbeit, ob die Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Dafür müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2014 bis spätestens 31. März 2015 bei ihrer Agentur für Arbeit vor Ort anzeigen.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, haben Anfang des Jahres das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten. Sollten beschäftigungspflichtige Unternehmen keine Unterlagen erhalten haben, können diese unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort gibt es auch die Möglichkeit, Anzeigevordrucke zu bestellen.
Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Auf der CD-ROM und im Internet finden die Betriebe zusätzliche Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.
Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkt Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht).Darüber hinausgehende Fragen können Betriebe an folgende Telefonnummern richten: Frau Pudell 0381/804 3672, Frau Waldmann 0381/804 3675 sowie an die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0800 4 5555 20.