Netznutzer bewegen sich täglich auf dünnem Eis: Juristisches Minenfeld Internet
[1]Hannover, 4. Juni 2010 – Das Internet entwickelt sich mehr und mehr zu einem unüberschaubaren Regelungsschungel. Leidtragende sind vor allem private Websurfer und kleine Händler. Selbst wenn sie alle Vorschriften beachten, sind sie nicht sicher vor juristischen Fallen. Verantwortlich für diese Misere ist der Gesetzgeber, so das Computermagazin c’t [2] in der aktuellen Ausgabe 13/10.Unklare Vorschriften stellen sogar Richter immer wieder vor Rätsel. So wird es zum juristischen Gesellenstück, ein simples Webimpressum zu erstellen oder den Shop-Kunden rechtlich einwandfrei über sein Widerrufsrecht aufzuklären.
Wer im Internet einen kleinen Fehler macht, muss womöglich teuer dafür bezahlen. Denn überall lauern Abmahn-Profis, die aus jedem noch so geringen Verstoß Profit schlagen, berichtet c’t anhand von Beispielen.
Selbst private Websurfer, die unter falschen Verdacht geraten, kommen manchmal nicht ungeschoren davon. Wird beispielsweise aufgrund von Indizien der Vorwurf erhoben, ein Surfer habe illegal Musikdateien getauscht, muss unter Umständen er seine Unschuld beweisen. „Die Beweislast wurde in manchen Fällen praktisch umgekehrt“, so die Beobachtung von c’t-Redakteur Holger Bleich. „Selbst der Nachweis, dass man zum Tatzeitpunkt im Urlaub war, genügte den Gerichten nicht.“
Nach einem aktuellen BGH-Urteil muss der Nutzer für jede Handlung geradestehen, die über seinen Internetzugang stattfindet, egal ob es ein Mitbewohner, ein Nachbar oder ein ungebetener Gast war, der sich unbefugt Zugang verschafft hat. Diese sogenannte Störerhaftung sorgt immer wieder dafür, dass Abmahnhaie eine Handhabe finden, sogar bei solchen Nutzern abzukassieren, die keinerlei Verschulden trifft.
„Die Gesetzgebung zum Thema Internet folgt keinem schlüssigen Konzept, sondern bildet ein Sammelsurium von teils absurden und sich widersprechenden Vorschriften“, kritisiert Bleich. Für den Verbraucher könne die Unsicherheit gemildert werden, indem die Kostenrisiken vermindert würden. Doch die im Jahr 2008 mit großem PR-Getöse eingeführte Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro habe sich als Luftnummer erwiesen.