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Politik & Wirtschaft

Störerhaftung: Gabriels Gesetz bleibt Killer für öffentliches Internet und Freifunk

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Betriebs öffentlicher WLAN-Hotspots an Länder und Verbände versandt [1]. Anlässlich der Eröffnung des Konsultationsverfahrens wiederholt die Piratenpartei ihre Kritik am aktuell zur Diskussion gestellten Referentenentwurf. Dazu Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei: »Unsere Kritik am Referentenentwurf bleibt – genau wie der Entwurf selbst – unverändert. Sollte sich das Wirtschaftsministerium mit diesem Gesetzesvorschlag durchsetzen, wird Gabriel das Internet und den Freifunk erfolgreich platt gemacht und uns in die digitale Steinzeit zurück gebeamt haben.

Wir bleiben deshalb dabei: Diese Gesetzesinitiative ist ein europaweit einmaliger Kniefall vor den Rechteverwertern der Unterhaltungsindustrie und ein Angriff auf Internet-Nutzer und Internet-Anbieter gleichermaßen.«

Konkret kritisiert die Piratenpartei weiterhin, dass das Angebot und die Nutzung öffentlicher WLANs an Bedingungen geknüpft werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit verstoßen. So sollen Anbieter dazu gezwungen werden, ihr WLAN zu verschlüsseln und Nutzer müssen sich persönlich gegenüber dem Anbieter des WLAN-Hotspots ausweisen.

»Das kennen wir bisher nur aus Diktaturen wie China. Im Netz haben wir genauso ein Recht auf anonymen und freien Meinungsaustausch, wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft auch. Zudem gefährdet dieses Gesetz auf nicht hinzunehmende Art und Weise die Freifunk-Idee eines freien und öffentlichen Internetzugangs. Gabriel manifestiert damit den aktuellen Status Deutschlands als Internet-Entwicklungsland«, ergänzt und wiederholt Patrick Breyer, Abgeordneter der PIRATEN in Schleswig-Holstein und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

Als gefährlich schätzt die Piratenpartei auch die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Aufweichung der Haftungsbefreiung von Diensteanbietern zum Beispiel für Urheberrechtsverstöße ein.

»Damit können Rechteverwerter in Zukunft ohne vorherige gerichtliche Prüfung Internetanbieter in die Pflicht nehmen, Inhalte aus dem Netz zu löschen. Damit wird nicht nur die Rechtedurchsetzung für Content-Anbieter privatisiert, sondern auch die Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich gestört. Beides verstößt gegen wesentliche rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien«, so Breyer.

Die Piratenpartei wartet weiterhin auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren eines Gautinger Piraten gegen Sony zur Haftung von Anbietern offener WLAN-Zugänge (Az. C-484/14) [2] .
Quellen:
[1] PM des BMWI: http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=695502.html
[2] Klage gegen Störerhaftung: https://www.piratenpartei.de/2014/11/12/bundestag-debattiert-ueber-stoererhaftung-endlich-den-weg-frei-machen-fuer-oeffentlich-verfuegbares-internet/