Kreditkartengebühren, Europa-Parlament beschließt Kappung
Mit der überwältigenden Mehrheit von 621 Ja-Stimmen bei nur 26 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen hat das Europäische Parlament in der vergangenen Woche EU-weite Vorschriften zur Deckelung von Kredit- und Debitkarten-Gebühren beschlossen. Die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte werden für grenzübergreifende sowie für inländische Zahlungen auf 0,3 Prozent des Umsatzes begrenzt. DEHOGA und Hotelverband Deutschland begrüßen, dass damit die Kreditkartengebühren von MasterCard und VISA endlich spürbar sinken.
Bei nationalen Debitkartenzahlungen können die Mitgliedsstaaten für einen Übergangszeitraum von maximal fünf Jahren die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent eines gewichteten, durchschnittlichen Transaktionswertes oder auf eine absolute Obergrenze von 0,05 Euro je Transaktion deckeln. Dies soll Ländern wie Deutschland mit einem starken nationalen Debitkartensystem, wie z.B. der Girocard, die Umstellung erleichtern.
„Von großer Bedeutung für die Branche ist auch der Wegfall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘, die Unternehmer heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläuterte DEHOGA-Vizepräsident und IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen. So wird es Unternehmern zukünftig bei besonders teuren Corporate Cards, die von der beschlossenen Regulierung nicht erfasst sind, erlaubt sein, eine Weiterbelastung der Kreditkartengebühr an den Kunden („Surcharging“) vorzunehmen.
Die Regulierung muss nun noch formell vom Rat gebilligt werden und wird dann voraussichtlich im Mai 2015 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sechs Monate später wird die Kappung der Interbankenentgelte in Kraft treten.