Nichtzulassungsbeschwerde gibt zeitlichen Aufschub
Zu den von der Landesregierung eingelegten Rechtsmitteln gegen die Urteile bezüglich der Windeignungsgebiete, erklärt das Mitglied im Landesplanungsrat der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau: „Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zunächst einmal ein zeitlicher Aufschub. Weil das Urteil des OVG nun noch nicht rechtskräftig ist, wird die ausschließende Wirkung auf Planungen außerhalb der bisherigen Windeignungsgebiete zunächst bestehen bleiben.“
Der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Detlef Matthiessen, ergänzt: „In der Sache wäre eine Klärung wichtiger Fragen durch das Bundesverwaltungsgericht hilfreich. Dies betrifft zum Beispiel die Prüftiefe bei zukünftigen Landesplanungen oder auch die großräumige Wechselwirkung der festgelegen Flächen untereinander (Raumbedeutsamkeit) in den neuen vergrößerten Planräumen. Die Beantwortung dieser Fragen gäbe der Landesplanung Orientierung, auch über Schleswig-Holstein hinaus.
Es bleibt die Frage offen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg haben kann, weil die meisten Urteilsgründe des OVG nicht zu beanstanden sind.“