262.000 Euro für Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Gudow
RATZEBURG/GUDOW. Für die Sanierung und Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Gudow erhält der Kreis Herzogtum-Lauenburg einen Zuschuss vom Innenministerium in Höhe von 262.500 Euro. Die Gesamtkosten betragen nach Angaben des Kreises 375.000 Euro. Innenminister Stefan Studt übergab den entsprechenden Bewilligungsbescheid am Dienstag (31. März) an den stellvertretenden Landrat Norbert Brackmann. Studt war zu einem internen Arbeitsbesuch ins Kreishaus nach Ratzeburg gekommen, um sich von den Verantwortlichen vor Ort über die Unterbringung von Flüchtlingen „aus erster Hand“ zu informieren.
Im Einzelnen geht es um die Instandsetzung an Außenanlagen und am Wohngebäude, um einen Erweiterungsbau mit zusätzlichen Aufenthaltsräumen. Insbesondere konnte Kindern bisher weder ein Spielzimmer noch ein störungsfreier Raum für die Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen die Küche im Bestandsgebäude umgebaut und erweitert sowie die Heizzentrale erneuert werden. Die Gemeinschaftsunterkunft in Gudow bietet Platz für 45 Menschen.
Der Kreis nutzt die seit Dezember 1987 bestehende Unterkunft als so genannte Erstaufnahmeeinrichtung. Dort finden Asylbewerber nach ihrer Verteilung aus der Landesunterkunft in Neumünster in die Kreise für höchstens sechs Monate eine Bleibe, bevor sie in den Kommunen untergebracht werden. Es handelt sich um eine von landesweit derzeit elf so genannten vom Land anerkannten Gemeinschaftsunterkünften mit gegenwärtig rund 640 Plätzen. Sie erfüllen mit ihrem Betreuungsangebot eine wichtige Funktion als kommunale Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen die Asylsuchenden durch entsprechende Betreuung und Beratung auf ein eigenständiges Leben im Rahmen der nachfolgenden dezentralen Unterbringung vorbereitet werden. In anerkannten Gemeinschaftsunterkünften erstattet das Land den Kreisen und kreisfreien Städten 70 Prozent der Kosten der Herrichtung, Einrichtung und des Betriebes einschließlich der Personalkosten.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 | Telefax 0431 988-3003 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de