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Politik & Wirtschaft

Koalition einigt sich auf weitere steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende

Ein gutes Ende nimmt die Auseinandersetzung der Koalition um den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende – alleinerziehende Mütter und Väter können nun doch noch mit steuerlichen Entlastungen rechnen. Diesen Beschluss fassten die Fraktionsvorstände von SPD und Union auf ihrer Klausurtagung in Göttingen. Dazu äußert sich die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Wir haben in Deutschland rund 1,6 Millionen alleinerziehende Mütter und Väter, die einen wertvollen, aber auch sehr harten Job leisten. Dass nun auch sie eine längst fällige Anerkennung in Form von Steuererleichterungen erhalten, freut mich sehr und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Einelternfamilien sind in unserer Gesellschaft besonders gefordert, wenn es darum geht, Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Finanzen zu schultern. Sie brauchen unsere Unterstützung in vielen Bereichen – finanzielle Verbesserungen sind dabei ein wesentlicher Teil. Oftmals können Alleinerziehende nur einen Teilzeitjob ausüben und bekommen somit auch weniger Lohn.

Das berücksichtigt nun auch der Beschluss zur Anhebung des Steuerfreibetrages, bei dem der Betrag für ein Kind von 1.308 Euro um 600 Euro auf 1.908 Euro steigen wird. Das bedeutet: Künftig können 1.908 Euro für das erste Kind vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 Euro Entlastung oben drauf. Diese Art der Förderung für Einelternfamilien ist neu, so etwas hat es bislang nicht gegeben.“