Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel
BRUNSBÜTTEL/KIEL. Bei Abnahmeprüfungen an einer Schaltanlage im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist vom Reaktorschutzsystem ein Notstromdiesel des Unabhängigen Notstandssystems (UNS) gestartet worden. Diese ungewollte Anforderung des Diesels war zuvor in den Planungen zu den Abnahmen nicht berücksichtigt worden. Der Start des Notstromdiesels hatte keine Auswirkungen auf die Reaktoranlage und keine sicherheitstechnische Bedeutung, erfüllt jedoch ein formelles Meldekriterium. Dieses Meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ hat die Betreiberin der Atomaufsichtbehörde heute (15. Juni) fristgerecht gemeldet.
Zur Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses sind von der Atomaufsicht externe Sachverständige hinzugezogen worden. Die Erkenntnisse aus dem Ereignis werden bei der Planung und Durchführung künftiger Abnahme- und Funktionsprüfungen berücksichtigt.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit Mitte 2007 abgeschaltet.