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Politik & Wirtschaft

Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht zu beanstanden

Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft bei der Vergabe der Rettungsdienstleistungen seitens der Berufsfeuerwehr Lübeck an die Sana-Klinken Lübeck als rechtmäßig beurteilt hat, liegt nun auch eine Stellungnahme des Innenministeriums vor. Darin heißt es zusammengefasst, dass bei diesem Verfahren keine „offenkundigen Rechtsverstöße festzustellen sind und ein Tätigwerden der Kommunalaufsicht nicht geboten ist. Den Beschwerdeführern, die sich im Übrigen nicht an die Kommunalaufsicht gewendet haben, steht es frei, das Verfahren ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Lübecks Innensenator Bernd Möller sagte zu der Stellungnahme von Minister Stefan Studt: „Ich freue mich sehr, dass das Ministerium mit großer Deutlichkeit Stellung bezogen hat. Nach der Kieler Staatsanwaltschaft sieht nun auch die zweite maßgebliche Kontrollinstanz keinen Grund für Beanstandungen. Die betroffenen Mitarbeiter unserer Verwaltung und ich sind erleichtert und wir sehen uns in unserem rechtmäßigen und gewissenhaften Vorgehen bestätigt. Damit können auch unsere Notärzte ihren verantwortungsvollen Job ohne diese Belastung ausüben.“

Hinweis: Die Stellungnahme lässt sich auf den Internetseiten des Landtages unter „Umdruck 18/4291“ downloaden.