BREKO, BUGLAS und VATM unterstützen EU-Kommission auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt
Die deutschen Telekommunikationsverbände BREKO, BUGLAS und VATM begrüßen das Bekenntnis der EU-Kommission zu Vielfalt und Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt. In ihrer heute vorgestellten Strategie für einen digitalen EU-Binnenmarkt bekräftigt die Kommission die Vorteile eines wettbewerblich organisierten Telekommunikationsmarktes. Wettbewerb, heißt es in dem Papier, sei ein ganz wesentlicher Treiber für Investitionen in die Telekommunikationsnetze und sorge dafür, dass Verbraucher und Geschäftskunden von besserer Qualität und günstigeren Preisen profitieren könnten.
Dieser Auffassung sind auch die wichtigsten deutschen Telekommunikationsverbände. Seit der Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes wurden nicht nur mehr als die Hälfte aller Investitionen in den TK-Markt durch die alternativen Netzbetreiber gestemmt und der Breitbandausbau durch den zunehmenden Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten angekurbelt. Vielmehr bleiben die Wettbewerber die wichtigsten Treiber für den schrittweisen Übergang zum direkten Glasfaseranschluss (FTTB / FTTH).
In diesem Zusammenhang setzen BREKO, BUGLAS und VATM auch künftig auf eine verlässliche Regulierung, die insbesondere den physischen Zugang zur „letzten Meile“, der so genannten Teilnehmeranschlussleitung, sicherstellt und nicht durch virtuelle Zugangsprodukte, die den vollständigen Zugang nicht oder nur teilweise kompensieren können, ersetzt werden. „Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bleibt essenzielle Grundlage für attraktive und qualitativ hochwertige Angebote, vor allem aber auch für den weiteren Infrastrukturausbau“, betont VATM-Präsident Martin Witt. „Derzeit existiert kein virtuelles Vorleistungsprodukt, das die wachsenden Anforderungen von Privat- und Geschäftskunden technisch oder preislich vernünftig befriedigen kann.“
Ein Abbau der Regulierung zugunsten der europäischen Ex-Monopolisten – der so genannten Incumbents – kommt für die drei Verbände nicht in Frage. Regulierungsferien oder die Gewährung von Monopolen auf Zeit führen zur Verdrängung des Wettbewerbs – und damit letztlich zu höheren Endkundenpreisen und schlechterer Produktqualität. „Eine Einschränkung des Wettbewerbs führt nicht zu Investitionsanreizen“, unterstreicht BREKO-Präsident Norbert Westfal. „Im Gegensatz dazu stimuliert ein dynamischer Investitionswettbewerb – also das Zusammenspiel sowohl großer Unternehmen als auch der zahlreichen lokalen und regionalen Netzbetreiber – den europaweit flächendeckenden Ausbau mit Highspeed-Glasfaser-Anschlüssen.“
Auch der Einstieg in eine regionalisierte Regulierung ist nach Ansicht der Verbände strikt abzulehnen, da sie den Breitbandausbau verzögert, wenn nicht sogar verhindert. „Die Incumbents könnten dann in den deregulierten Gebieten die Zugangsbedingungen und Preise von Vorleistungsprodukten im Alleingang festlegen“, erläutert BUGLAS-Präsident Jens Prautzsch. „Damit würde der für einen flächendeckenden Breitbandausbau unverzichtbare Infrastrukturwettbewerb in den Ballungsräumen ausgehebelt.“ In dünner besiedelten Regionen, in denen die Regulierung bestehen bliebe, würden Vorleistungsprodukte wie die letzte Meile auf diesem Wege erheblich teurer, weil sich die Kosten des Netzbetriebs dort auf deutlich weniger Anschlüsse verteilen. Damit würde bei der Versorgung von Bürgern und Unternehmen mit schnellem Internet die Schere zwischen Stadt und Land sogar noch größer.
BREKO, BUGLAS und VATM setzen auch weiterhin auf den konstruktiven Dialog mit der EU-Kommission und unterstützen grundsätzlich deren Ziel eines digitalen Binnenmarktes, um zusätzliches Wirtschaftswachstum zu erzeugen, hunderttausende neue Arbeitsplätze zu schaffen und eine dynamische, digitale Gesellschaft entstehen zu lassen. Hier wollen sich die deutschen Verbände bei der anstehenden Überarbeitung des europäischen TK-Rechtsrahmens wesentlich miteinbringen. Entscheidend hierbei wird ein verlässlicher Regulierungsrahmen sein, der allen Marktteilnehmern faire Investitionsbedingungen bietet und einen diskriminierungsfreien und vollwertigen Zugang zur Netzinfrastruktur der Incumbents ermöglicht – ganz nach dem Vorbild des deutschen Erfolgsmodells eines dynamischen Investitionswettbewerbs.
Angesichts der aktuell sehr unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten muss ein künftiger Rechtsrahmen spezifische nationale und regionale Unterschiede berücksichtigen. Eine „one-size-fits-all“-Lösung würde die Potenziale des vor allem lokal und regional geprägten Ausbaus mit Highspeed-Breitbandnetzen nicht fördern, sondern in erster Linie bereits heute marktbeherrschende Unternehmen bevorzugen.