Unnütz, stigmatisierend, verfassungswidrig: Jedermannkontrollen in Gefahrengebieten bundesweit abschaffen!
Zu der Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts, die das dortige Gesetz zu verdachtslosen Personenkontrollen in „Gefahrengebieten“ als verfassungswidrig bewertet [1], erklärt der Datenschutzexperte und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei Patrick Breyer: „Jedermannkontrollen sind unnütz, stigmatisierend und leisten Diskriminierung Vorschub. Sie sind Vorzeigebeispiel einer Sicherheitsideologie, die auf Abschreckung durch einen allwissenden und allgegenwärtigen Staat setzt und damit Überwachung zum Selbstzweck erhebt.
Die richtige Reaktion auf das heutige Urteil kann nur die Abschaffung von Jedermannkontrollen in Bund und sämtlichen Ländern sein, egal ob in vermeintlichen ‚Gefahrengebieten‘, in Grenznähe oder im öffentlichen Verkehrsraum. In Schleswig-Holstein haben die Abgeordneten der Piratenpartei einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits 2014 eingebracht, unterstützt durch viele Fachleute [2]. In einem Rechtsstaat darf es nach unserer Überzeugung keine Sonderrechtszonen geben!
Jedermannkontrollen sind im Übrigen nicht nur verdachtslos, sondern auch weitgehend erfolglos. Ein Stochern nach Zufallsfunden hat mit effizienter Polizeiarbeit nichts zu tun. Es bindet Kapazitäten, die an anderer Stelle einen echten Beitrag zu unserer Sicherheit leisten können.“
Die Piratenpartei ruft am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, zur Teilnahme an der Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Hamburg gegen exzessive Überwachung und Vorratsdatenspeicherung auf.
Quellen:
[1] Hamburger Oberverwaltungsgericht: http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4261136/presseerkl-aktuell/
[2] Expertenvoten zu Gefahrengebieten in Schleswig-Holstein: http://www.patrick-breyer.de/?p=557569