DER SELBSTBEWUSSTE PATIENT – RECHTE KENNEN UND LEISTUNG FORDERN

Als moderne Bürger treten wir häufig kritisch auf, wenn es um Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte im alltäglichen Leben geht. Anders läuft es häufig im Gesundheitswesen: Hier mutieren aufgeklärte Verbraucher schnell mal zu unmündigen Patienten, die sich dem Urteil der Fachleute kritiklos unterwerfen. „Das liegt wahrscheinlich daran, dass es in Deutschland keine speziellen Patientenrechte gibt“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. „Allenfalls finden sich Regelungen, die Patienten betreffen, verstreut in verschiedenen Gesetzen. Wer sich eindeutig über seine Rechte als Patient informieren möchte, weiß oft gar nicht wo.“Was aber ist, wenn in Zeiten wirtschaftlicher Zwänge das ökonomische Interesse des Arztes mit den Bedürfnissen des Patienten kollidiert? Oder einem Arzt Fehler unterlaufen und er nun die Folgen zu vertreten hat? Oder Patienten den Eindruck haben, das Interesse der Krankenkasse ziele eher auf einen geringen Beitragssatz ab und nicht auf individuelle Leistung? – Antworten darauf hat der neue Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“, den die Verbraucherzentrale NRW herausgegeben hat.
Das Buch informiert anhand vieler Beispiele aus der Praxis, welche Rechte Patienten gegenüber Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe haben und wie sie ihren Anspruch im Ernstfall durchsetzen können. Der Leistungsanspruch bei einer kassenärztlichen Versorgung ist ebenso Thema, wie der Spezialfall „Zahnarztbehandlung“. Im Anhang findet sich unter anderem eine Übersichtstabelle „Schmerzensgeld“.
Den Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ gibt’s zum Abholpreis von 12,90 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen.
Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.
Bestelladresse:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, Fax: 0211/3809-235.
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