Dr. Axel Bernstein zur Speicherung von Verbindungsdaten: Schnell umsetzen und anwenden!
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein, hat den Beschluss vom 27. Mai 2015 des Bundeskabinetts für eine Speicherung von Telekommunikationsdaten im Grundsatz begrüßt „Für die Aufklärung schwerster Straftaten kann auf diesen digitalen Fingerabdruck nicht verzichtet werden. Deshalb ist es gut, dass endlich ein Gesetzentwurf dazu vorliegt. Aus meiner Sicht wäre die Anwendung der Mindestspeicherfristen allerdings auch auf e-mails sachgerecht.
Der Justizminister ist hier in der Pflicht, eine gerichtsfeste Lösung zu finden. Ansonsten werden Verbrecher sehr schnell nur noch auf diese Art und Weise kommunizieren“, erklärte Bernstein.
Mit diesem Gesetzentwurf sei endlich klar, um welch schwere Straftaten es tatsächlich gehe.Ebenso liege nun schwarz auf weiß vor, unter welch strengen Voraussetzungen der Zugriff auf die Verbindungsdaten – nicht die Inhalte der Kommunikation – überhaupt ermöglicht werden solle.
Die Behauptung der Gegner der Mindestspeicherfristen, wonach eine Verbesserung der Aufklärungschancen nicht zu erwarten sei, wies Bernstein zurück.
„Das wird durch die Praxis widerlegt. Allerdings ist bislang der Zugriff auf die Daten davon abhängig, welchen Vertrag die Täter bei welchem Provider benutzen. Mit anderen Worten: Allein durch die Wahl seines Vertrages mit dem Telekommunikationsanbieter kann ein Täter vorab die Aufklärungschancen eines Verbrechens bestimmen. Das darf es nicht länger geben“, so Bernstein.