Menschlich gesehen

Schmalfuß begrüßt BGH-Urteil zur Sterbehilfe

KIEL. Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß hat das heutige (25. Juni) Urteil des Bundesgerichtshofs zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens begrüßt: „“Das Urteil stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und schreibt damit für ihn, seine Angehörigen, für Ärzte und Betreuer Rechtssicherheit fest.““

Das Gericht hatte in einem Fall, in dem ein Rechtsanwalt das Durchtrennen der von einer Patientin seinerzeit abgelehnten, zu ihrer künstlichen Ernährung gelegten Sonde veranlasste, klargestellt, dass eine zivilrechtlich wirksam geäußerte Einwilligung auch im Strafrecht bindende Wirkung entfaltet. Die Patientin lag seit fünf Jahren in einem Wachkoma. Ihr vorher erklärter Wunsch nach der Einstellung der künstlichen Ernährung für diesen Fall stelle, so der Bundesgerichtshof, als Einwilligung im Strafrecht einen Rechtfertigungsgrund für einen Behandlungsabbruch dar. Es kommt nach Auffassung des Gerichts somit nicht mehr darauf an, ob sich das Verhalten des Handelnden, das zum Tode des Patienten führt, nach außen hin als Tun oder Unterlassen darstellt. Vielmehr sei die Einwilligung jedenfalls wirksam, wenn sie mit den seit 2009 in Kraft getretenen Regelungen zur sogenannten Patientenverfügung und zur gerichtlichen Genehmigungspflicht bei ärztlichen Maßnahmen (§§ 1901a, 1904 BGB) übereinstimme.

„“Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Grund dafür, dass jeder, der Würde und Selbstbestimmung auch für den späteren Fall der Einwilligungsunfähigkeit wahren möchte, von einer Patientenverfügung Gebrauch machen sollte““, erklärte Schmalfuß.