Kindergeld: Schule beendet – Ausbildung startet? „Dann ist keine Arbeitslosmeldung notwendig!“
Tausende Schulabgänger in Norddeutschland beginnen am 01. August oder in den darauffolgenden Monaten mit ihrer dualen Berufsausbildung. Dieser Übergang von Schule in den Beruf beinhaltet viele Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen. „Schülerinnen und Schüler, die nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schule innerhalb von vier Monaten mit einer Berufsausbildung starten, müssen sich nicht in den regionalen Arbeitsagenturen arbeitslos, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.
Das ist völlig überflüssig“, betont Knut Böhrnsen, Pressesprecher der Familienkasse Nord. Solche Änderungen sind der regionalen Familienkasse schriftlich mitzuteilen. „Die Eltern bzw. der Elternteil, der das Kindergeld erhält, können eine schriftliche Mitteilung an die Familienkasse Nord senden, idealerweise mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages, sofern dieser schon vorliegt“, ergänzt Böhrnsen. Auch für Schulabgänger/innen die ein Hochschulstudium bzw. den Freiwilligendienst absolvieren werden, zur Bundeswehr gehen oder eine berufsbildende Schule besuchen wollen, ist eine Arbeitslosmeldung bei entsprechender Mitteilung an die Familienkasse Nord, nicht notwendig.
Fragen zum Kindergeld beantwortet die Familienkasse Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Hotline: 0800 4 5555 30.