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Tipps & Informationen

Kfz-Versicherung: Schadenschutz im Ausland

A 1 Stau HL 026Foto: TBF/Holger Kröger – Kfz-Versicherung und Schadenschutz im Ausland – In diesen Wochen sind wieder Millionen von Deutschen im Ausland unterwegs – viele reisen dabei mit ihrem eigenen Wagen oder mieten sich ein Auto am Urlaubsort. In der Regel funktioniert das ohne Zwischenfälle. Doch was ist, wenn im Ausland ein Unfall passiert oder sonst ein Schaden am Fahrzeug verursacht wird? Dann ist mancher schnell überfragt. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt mit dem Kfz-Versicherungsschutz zu befassen.

Kurzer Hinweis vorweg: Bei Informationen rund um die Kfz-Versicherung im Inland empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Infoseite von allsecur.de, auf der alle wichtigen Eckdaten geliefert und häufige Fragen beantwortet werden.

Kfz-Haftpflicht und Grüne Karte: wo sie gelten

Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung tritt im Allgemeinen auch bei Haftpflichtfällen im europäischen Ausland ein. Dies schließt außereuropäische Besitzungen von EU-Mitgliedsstaaten mit ein. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht darüber hinaus in Ländern, die am sogenannten Grüne Karte-System teilnehmen. Damit sind zum Beispiel die osteuropäischen Nicht-EU-Länder sowie die asiatischen Teile Russlands oder der Türkei erfasst, für Urlauber noch wichtiger ist die Zugehörigkeit von einigen Mittelmeer-Anrainerstaaten wie Marokko, Tunesien oder Israel. Die Grüne Versicherungskarte wird bei Fahrten im EU-Ausland zwar nicht mehr benötigt – hier genügt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis -, ist aber vor allem in Italien und Spanien nach wie vor hilfreich. In den Nicht-EU-Teilnehmerländern ist die Karte eine wichtige Voraussetzung für die Einreise. Eine Besonderheit bildet das Kosovo. Hier wird die Grüne Karte nicht anerkannt, deshalb ist bei Grenzübertritt eine spezielle Versicherung erforderlich. Die Grüne Karte wird in der Regel problemlos vom jeweiligen Versicherer ausgestellt.

Mallorca-Police beim Mietwagen

Wer im Ausland einen Mietwagen nutzt, sollte ggf. eine sogenannte Mallorca-Police abschließen, wenn sie nicht ohnehin standardmäßig in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen ist. Beim Mietwagen im Ausland ist zwar auch eine Haftpflichtversicherung üblich, doch die Deckungssummen liegen zum Teil deutlich unter dem deutschen Niveau. Recht niedrig sind die Deckungssummen beispielsweise in der Türkei, Griechenland, Italien oder Tschechien. Im Ernstfall reicht die Versicherung daher nicht aus, um einen Haftpflichtschaden zu begleichen und der Automieter muss selbst dafür aufkommen. Um dieses Risiko weitgehend auszuschalten, gibt es die Mallorca-Police. Sie hebt den Haftpflichtschutz beim Mietwagen im Ausland auf den deutschen Standard. In der Regel gilt die Mallorca-Police zumindest europaweit, die Versicherungen definieren den Geltungsbereich aber zum Teil etwas unterschiedlich. Deshalb ist ein genauerer Blick auf das jeweilige Angebot erforderlich.

Auslandsschadenschutz – bei unverschuldeten Schäden

Aus dem gleichen Grund kann auch der Abschluss einer Auslands-Schadenschutzpolice sinnvoll sein. Sie tritt ein, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt und dabei selbst geschädigt wird. Die Versicherung sorgt in diesem Fall dafür, dass Geschädigte bei ihrem Haftpflichtschaden so gestellt werden wie in Deutschland. Die Abwicklung kann dann direkt mit dem jeweiligen deutschen Versicherer erfolgen, was in der Regel wesentlich einfacher ist , als sich mit dem gegnerischen Versicherungsunternehmen im Ausland auseinandersetzen zu müssen. Bei Direktversicherern kann der Schaden direkt online gemeldet werden, was die Abwicklung nachhaltig beschleunigt und erleichtert. Ein Schaden im Rahmen der Auslands-Schadenschutzpolice hat keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt. Bezüglich des Geltungsbereichs gilt ähnliches wie bei der Mallorca-Police. Die Anbieter machen dabei gewisse Unterschiede, daher empfiehlt sich ebenfalls eine nähere Prüfung.

Beim Kaskoschutz genau hinschauen

In der Kaskoversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz üblicherweise auch auf das europäische Ausland. Bei manchen Versicherern oder Tarifen gibt es aber Einschränkungen. So sind zum Beispiel Länder wie Russland, Weißrussland und die Ukraine häufiger vom Kaskoschutz ausgeschlossen oder es besteht in besonders diebstahlgefährdeten Ländern kein Diebstahlschutz. Hier ist eine Prüfung der Versicherungsbedingungen zu empfehlen und die Entscheidung zur Nutzung des eigenen Fahrzeugs sollte womöglich überdacht werden.

Schutzbriefe – Hilfe bei Pannen und Unfällen

Viele Versicherer bieten für Reisen generell oder speziell im Ausland Schutzbriefe an. Sie beinhalten eine Reihe an nützlichen Unterstützungs- und Serviceleistungen bei Unfällen und Pannen. Neben logistischer Unterstützung werden auch finanzielle Hilfen geboten. Der Leistungsumfang ist je nach Anbieter etwas unterschiedlich. Der Abschluss eines solchen Schutzbriefes kann bei einer Auslandsfahrt sehr hilfreich sein.