Es wird nicht reichen nur Gesetze zu ändern
Jeder von uns kennt Spötteleien und Witze über den öffentlichen Dienst und besonders über unsere Beamtinnen und Beamten. Die Sprüche von „Baumann und Clausen“ sind zu geflügelten Worten geworden.
Im krassen Gegensatz zum ständig kaffeetrinkenden Faulpelz sind unsere Beamtinnen und Beamten hoch qualifizierte und zuverlässige Kräfte, ohne die eine moderne und leistungsfähige Verwaltung schlicht nicht denkbar wäre. Deshalb ist es um so wichtiger, dass das Land und die Kommunen auch in Zukunft attraktive Argeitgeber für hochqualifiziete Kräfte sind.
Nun kann der öffentliche Dienst mit Gehältern der Privatwirtschaft in der Regel nicht konkurrieren.
Deshalb ist es richtig, auf andere Instrumente zu setzen. Vor allem die Flexibilisierung der Arbeit für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die neuen Möglichkeiten beim Eintritt in den Ruhestand sind Punkte, die den öffentlichen Dienst von anderen Arbeitgebern positiv abheben können.
Dieses Ziel ist richtig und wir sind uns darin einig.
Die Landesregierung rühmt sich denn auch, sie würde den öffentlichen Dienst jetzt attraktiv, demographiesicher und modern gestalten. Und in gewohnter Manier läuft sie dann still und leise unter der selbst angelegten Meßlatte durch.
Der Beamtenbund stellt denn auch fest: „Im Ergebnis werden mit dem Gesetzentwurf lediglich die seit März 2009 erforderlichen rechtlichen, bzw. sich aus der Rechtsprechung ergebenden Änderungen umgesetzt.“ und weiter „Es handelt sich eher um kleinere und häufig sehr spezielle Stellschrauben, die eine solche erforderliche und nachhaltige Wirkung kaum erzielen werden.
Ein großer Wurf ist dieser Entwurf so nicht.
Es wäre gut, wenn Sie uns hier einmal erklären könnten, warum er in so enttäuschender Weise hinter Ihren eigenen ersten Entwürfen zurückbleibt.
Und wenn Sie einen großen Wurf schon nicht wagen – mehr als dieser Entwurf muss es schon sein. Denn gesetzliche Regelungen alleine machen das Land nicht zu einem attraktiven Arbeitgeber.
Andauernde Überlastungen in einzelnen Bereichen des Öffentlichen Dienstes – ich nenne hier nur beispielhaft unsere Landespolizei – haben mit Attraktivität so gar nichts zu tun. Das unsägliche Rumgeeiere bei der Übernahme von Tarifabschlüssen ist ebenfalls nicht unser Verständnis von Attraktivität.
Es sind nicht nur die rechtlichen Grundlagen, die die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber interessant machen. Es ist auch nicht allein die Bezahlung. Arbeitnehmer wollen auch einen Arbeitgeber, der verlässlich ist und der die Arbeit der eigenen Mitarbeiter wertschätzt.
Und hier hat diese Landesregierung in nur drei Jahren viel Porzellan zerschlagen.
Der Ministerpräsident bezeichnet Mitarbeiter gerne mal als illoyal, wenn sie an Demonstrationen gegen die Besoldungspolitik der Landesregierung teilnehmen.
Und der Innenminister hält Polizisten, die auf eine hohe Arbeitsbelastung hinweisen, entgegen, dass in Finanzämtern auch schon mal Überstunden gemacht würden.
Es wird also nicht reichen, wenn Sie Gesetze ändern.
Sie müssen auch Ihren Umgang mit den eigenen Mitarbeitern ändern. Sonst werden Ihnen noch so viele Attraktivitätprogramme für den Landesdienst nicht helfen.
Es gibt also in den Ausschussberatungen noch einiges zu tun, damit dieser Gesetzentwurf die Ziele, die Sie zumindest formulieren und die wir erreichen wollen, auch erreichen kann.