Johannes Callsen zu TOP 2: Markt, Wettbewerb und daseinsvorsorge müssen in Einklang gebracht werden
Wer die Energiewende beschleunigen will, der muss auch dafür Sorge tragen, dass Unternehmen, kreative Forscher, Tüftler und Existenzgründer Zugang zum Energiemarkt behalten. Wir brauchen diese Ideen von Start-ups bei der Lösung des Speicherproblems bis hin zur Steigerung der Energieeffizienz.
Auch die Kommunen spielen für die Energiewende eine wichtige Rolle. Ob allerdings ein Mehr an unternehmerischer Tätigkeit von Kommunen und Stadtwerken eine derart weite Öffnung der rechtlichen Möglichkeiten erforderlich macht, wie sie die Landesregierung hier vorschlägt, wird intensiv zu prüfen sein.
Die CDU Schleswig-Holstein ist davon überzeugt, dass es in einer marktwirtschaftlichen Ordnung in erster Linie Aufgabe von Unternehmen ist, Innovationen hervor zu bringen und zur Marktreife weiter zu entwickeln.
Der Staat und die Kommunen hingegen sind einerseits für die Rahmensetzungen von Markt und Wettbewerb zuständig und andererseits für die Daseinsvorsorge verantwortlich.
An dieser Stelle gibt der Gesetzentwurf mehr Flexibilität. Wenn allerdings den kommunalen Energieversorgern bei Weisungs- und Durchgriffsrechten jetzt noch stärkere Fesseln angelegt werden sollen, setzt sich die Landesregierung wirklich zwischen alle Stühle.
Das jedenfalls haben die Stadtwerke so nicht gewollt.
Wer den Kommunen mehr unternehmerische Tätigkeit erlauben will, der muss dafür Sorge tragen, dass Verbesserungspotentiale und ein fairer Wettbewerb mit dem privaten Unternehmen gegeben bleiben. Da haben Kommunen ohnehin schon kein Insolvenzrisiko, und sie haben steuerrechtliche Vorteile.
Die CDU ist für eine Stärkung des Wettbewerbs im Energiemarkt, weil wir glauben, dass nur so die Energiewende zu einem schnellen Erfolg gebracht werden kann.
Allerdings darf die Energiewende nicht als Vorwand dafür genutzt werden, den Vorrang der privaten Leistungserbringung zu kippen oder das Subsidiaritätsprinzip außer Kraft zu setzen.
Für die CDU ist wichtig, dass für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen klare Kriterien gelten.
Der strukturelle Wandel der ehemaligenMonopolbereiche Energiewirtschaft, Telekommunikationswirtschaft und auch des Marktes für soziale Dienstleistungen darf nicht auf Kosten der privaten Wirtschaft und privater Initiativen – die wir in Schleswig-Holstein ja in einer Vielzahl im Energiesektor haben – behindert werden.
Auf der anderen Seite brauchen wir aber auch starke und leistungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise mit ebenso leistungsfähigen Unternehmen, die die öffentliche Daseinsvorsorge sichern.
Kommunale Unternehmen investieren vor Ort in ihren jeweiligen Regionen als Auftraggeber und sind damit ein verlässlicher Partner für Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen in der Region.
Stadtwerke stehen gegenüber den großen vier ehemaligen Monopolisten ebenfalls im Wettbewerb.
Der Eingriff der Landesregierung in das kommunale Wirtschaftsrecht ist somit ein äußerst schwieriges Vorhaben.
Ich habe zum jetzigen Zeitpunkt den Eindruck, dass sich die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zwischen alle Stühle gesetzt hat.
Denn ob das Ergebnis am Ende, so wie es der Entwurf hier darlegt, tatsächlich ein besseres ist für den Wettbewerb und für die kommunalen Unternehmen, sei dahin gestellt.
Die CDU fordert eine umfangreiche Anhörung, die wir sorgfältig auswerten sollten.