Talente für unser Land – Studienchancen für Flüchtlinge
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung will die Bildungschancen für Flüchtlinge verbessern und die Integration an den Hochschulen erleichtern. Viele hochqualifizierte Menschen kommen als Flüchtlinge zu uns, manche haben schon eine Hochschulzugangsberechtigung oder bereits ein Studium begonnen. Sie alle hoffen auf eine Perspektive. „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diesen Menschen Wege an die Hochschulen zu eröffnen, um ihre Qualifikation zu sichern oder weiter zu verbessern.
Das ist eine große Chance für unser Land“, erklärte Wissenschaftsministerin Kristin Alheit. „Sowohl vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung als auch vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs sind wir ohnehin auf der Suche nach entsprechend gebildeten und ausgebildeten Menschen.“
Ziel ist es, ein Gesamtpaket auf den Weg zu bringen, das unter anderem Zugangserleichterungen, umfassende Informationen zum Studium und seiner Finanzierung enthält. Primäre Zielgruppe des Hochschulpaketes für Flüchtlinge sind die anerkannten Asylbewerber (Flüchtlinge i.e.S.). Aber auch Asylbewerbern und Geduldeten sollen Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden. Die einzelnen Komponenten:
– Flexibilität: Das Wissenschaftsministerium bittet die Hochschulen mit Nachdruck um eine möglichst unbürokratische, großzügige und flexible Handhabung aller mit der Aufnahme von Flüchtlingen zusammenhängenden Fragen. Dazu gehören z.B. der Zugang zu zulassungsfreien Studiengängen, spezifische Informationen über ergriffene Maßnahmen oder besondere Wege und Möglichkeiten für Flüchtlinge an der Hochschule.
– Neue Zugänge: Künftig soll es die Option geben, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests direkt und ohne Feststellungsprüfung den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang einer Fachhochschule zu erhalten
– Dialog: An den Hochschulen gibt es benannte Ansprechpartner. Das Ministerium und die Hochschulen geben eine Liste der International Center bzw. International Offices heraus.
– Netzwerke: Die Hochschulen sollten auf ihren jeweiligen Campi Unterstützerkreise initiieren, die mit bestehenden örtlichen Netzwerken zusammenarbeiten oder in diese integriert werden. Diese könnten zum Beispiel bei der Erstellung persönlicher Bildungsbiographien unterstützen und ggf. die Flüchtlinge beim Besuch des International Office begleiten.
– Offener Hörsaal: Sofern ein Studium nur deswegen nicht aufgenommen werden kann, weil aufenthaltsrechtliche Hindernisse bestehen oder Bewerbungs-/Einschreibfristen nicht eingehalten werden konnten, werden die Hochschulen Lehrveranstaltungen öffnen, an denen Flüchtlinge als Gasthörer teilnehmen und Prüfungen ablegen können. Diese werden bei einem späteren Studium anerkannt.
– Erweiterte Angebote: Das Wissenschaftsministerium plant eine Erweiterung des Studienkollegs an der Fachhochschule Kiel (zuständig für den diesbezüglichen Zugang zu den Fachhochschulen in SH und HH) und wird bei der Freien und Hansestadt Hamburg für eine Erweiterung des dortigen Studienkollegs (zuständig für den diesbezüglichen Zugang zu den Universitäten in HH und SH) werben. Das Wissenschaftsministerium wird sich für die Finanzierung der geplanten Erweiterung des Studienkollegs an der Fachhochschule Kiel einsetzen.
– Information: Das Wissenschaftsministerium wird Informationen für Flüchtlinge mit den Kontaktdaten und Internetadressen der Hochschulen in Schleswig-Holstein sowie über ihre Studienschwerpunkte anbieten, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgehändigt werden und als Wegweisung dienen soll.
– Finanzierung: Als Studienfinanzierungsmöglichkeit kommt auch für anerkannte Asylsuchende grundsätzlich eine Förderung nach dem BAföG oder durch eines der vielen unterschiedlichen Stipendien in Betracht.
Das Wissenschaftsministerium regt bei den Hochschulen an, das Deutschlandstipendium speziell auch für Flüchtlinge zu nutzen und zu erweitern sowie diese be-sondere Förderungsmöglichkeit von Flüchtlingen bei den möglichen finanziellen Förderern des Deutschlandstipendiums zu bewerben.
– Bonus für „Studien-Lotsen“: Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge durch Studierende sollen honoriert werden. Das Wissenschaftsministerium setzt sich für die Anerkennung dieser wichtigen ehrenamtlichen Leistungen – gegen einen entsprechenden Nachweis – und für die Schaffung der dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen ein. Denkbar sind zum Beispiel:
• die Möglichkeit einer späteren Prüfung (§ 52 Abs. 4 HSG),
• im Hochschulzulassungsrecht Bonierungsmöglichkeiten im Auswahlverfahren der Hochschulen oder auch
• die Möglichkeit der Verlängerung der Förderungshöchstdauer für die BAföG-Förderung (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG).