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Lübecker Arbeitsschutztag informiert Arbeitgeber über neue Möglichkeiten und veränderte Anforderungen

Der Arbeitsschutz stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Das dahinter stehende Regelwerk ist einer ständigen Dynamik ausgesetzt. Um Betriebe über Änderungen und Anforderungen zu informieren, bieten die IHK zu Lübeck und ihre Partner am Donnerstag, 24. September 2015, den ganztägigen Lübecker Arbeitsschutztag an. Einen Schwerpunkt der Informationsveranstaltung bildet die seit dem 1. Juni 2015 gültige novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese definiert Grundsätze zum Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.

Dazu gehören Aufzüge, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Verordnung berücksichtigt ab sofort besondere Unfallschwerpunkte wie Instandhaltungsarbeiten oder Störungen. Dirk Haufe von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord in Lübeck wird den Teilnehmern erläutern, auf was Arbeitgeber achten müssen, um die Auflagen zu erfüllen.

Auch Berufskrankheiten stehen im Mittelpunkt des Arbeitsschutztages. Dazu gehören Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft auf besondere Einwirkungen zurückzuführen sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Hautkrebs ist für bestimmte Berufsarten als Berufskrankheit anerkannt. Über die Auswirkungen auf die Beschäftigungen von Mitarbeitern, die viel im Freien arbeiten, berichtet Dr. Andreas Dittmann von der Unfallkasse Nord in Hamburg.

Es gibt viele technische Möglichkeiten, Mitarbeiter vor Gefährdungen zu schützen. In vielen kleinen und mittleren Unternehmen fehlt es jedoch häufig an Mitteln. Angela Ulrich von der integra gGbmH in Lübeck präsentiert die Instrumente, die es bereits zur Unterstützung der Firmen gibt. Vertreter von Unternehmen ergänzen diesen Schwerpunkt mit Vorträgen zum betrieblichen Arbeitsschutzmanagement, das auch kleine Betriebe nutzen können.

Den Lübecker Arbeitsschutztag am Donnerstag, 24. September 2015, von 9.30 bis 18 Uhr, in der Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck, planen Verantwortliche des Arbeitsschutzes aus Unternehmen und öffentlichen Organisationen. Das Sozialministerium in Kiel unterstützt die Veranstaltung. Zu den Organisatoren gehören die Hansestadt Lübeck, die Dräger AG, die Vorwerker Diakonie, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, Colibri, Büttner Industrietechnik, Sitzart und je nach Thema weitere Partner. Die Veranstaltung wird von den Berufsgenossenschaften für Unternehmen in der alternativen Betreuung als Weiterbildung anerkannt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Anmeldungen nimmt Anne-Kathrin Helms unter Telefon: (0451) 6006-143 oder per E-Mail unter: helms@ihk-luebeck.de entgegen.