Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – Schluss mit Rechtlos gegenüber dem eignen Kind
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 420/09). Der Beschluss stärkt nichteheliche Väter in ihrem Bestreben nach Trennung weiterhin gemeinsame Elternverantwortung ausüben zu können. Das höchste deutsche Gericht stellt fest, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig ist, weil gemeinsame elterliche Sorge ausschließlich vom Wohlwollen der Mütter abhängt. Das Gericht stärkt die Rechte von nichtehelichen Kindern, indem es das Kindeswohl zur alleinigen Richtschnur für Sorge- und Umgangsrecht erklärt. „Mit dem Beschluss geben die Richter dem Gesetzgeber einen kräftigen Impuls endlich die notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen, damit eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, nichteheliche Väter sind nicht mehr rechtlos gegenüber dem eigenen Kind“, hebt der
ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler hervor.
In der Urteilsbegründung geht das Gericht ausdrücklich auf die soziale Realität ein. Die Karlsruher Richter stellen fest, dass sich heute schon über die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder auf ein gemeinsames Sorgerecht verständigen. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass nicht wenige Mütter am alleinigen Sorgerecht festhalten, weil es ihnen nicht um das Kindeswohl geht, sondern um ihr „angestammtes Sorgerecht“, also um Macht gegenüber dem Kind und dem Vater.
„Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Position gestärkt. Wir fordern, dass im Gesetz die gemeinsame elterliche Sorge ab Feststehen der Vaterschaft – auch im Fall der Trennung – verankert werden muss. Die Koalition will in ihren Gesetzentwurf ein Widerspruchsrecht der Mutter festschreiben. Entscheidend ist, was passiert, wenn die Mutter gegen die gemeinsame elterliche Sorge Widerspruch einlegt: Kann sie mit einem einfachen Widerspruch die gemeinsame elterliche Sorge aushebeln? Welche Konfliktlösungen sind im Gesetz vorgesehen? Es wird auch spannend sein, welchen Einfluss die Allianz aus Feministinnen und Konservativen, die die gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder ablehnt, auf den Gesetzentwurf erlangen. Wenn die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz durch Verfahrenstricks ausgehebelt werden kann, wäre der Weg nach Karlsruhe schon vorgezeichnet.“, hebt der Bundesvorsitzende des ISUV hervor.









