Politik & Wirtschaft

Steuerbonus für Handwerksrechnungen: Kammer weist auf neue gesetzliche Regelung hin

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„Das Handwerk begrüßt ganz ausdrücklich die gesetzlichen Neuregelungen zum so genannten Steuerbonus für Handwerksleistungen. Nun kommt es darauf an, dass Eigenheimbesitzer und Mieter von der Möglichkeit tatsächlich verstärkt Gebrauch machen“, mit diesen Worten begrüßte Horst Kruse, Präsident der Handwerkskammer Lübeck, die Entscheidung der Bundesregierung das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ zu beschließen. Das Gesetz sieht insbesondere gem. § 35 a Abs. 2 Satz 2 Einkommenssteuergesetz die Erweiterung der Tarifermäßigung von haushaltsnahen Dienstleistungen für alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten vor.Das rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers ein Steuerbonus gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertstuer, wobei die Arbeitskosten in einem separaten Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein müssen. Der Steuerbonus kann dann 20 % von max. 3.000 ¤ der Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen höchstens aber maximal 600 ¤ betragen.

„Der Steuerbonus stellt einen deutlichen Anreiz für die Aufträge an die Handwerksbetriebe dar“, so Kruse weiter. Nach seiner Ansicht können dieses Maßnahmen der Konjunktur am Binnenmarkt nach Jahren der Rezession einen neuen Schub verleihen sowie die weiter grassierende Schwarzarbeit eindämmen.

Die Handwerkskammer Lübeck hat an alle Betriebe, die von diesem Steuerbonus profitieren können, einen Informationsflyer versandt, aus dem sich wichtige Informationen zum Thema entnehmen lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite der Handwerkskammer Lübeck unter http://www.hwk-luebeck.de/ Stichwort Aktuelles.