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Politik & Wirtschaft

Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig [1] verpflichtete heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen.

Das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung ist notwendig, da keine vergleichbar erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es gerade für Schmerzpatienten derzeit keinen anderen Wirkstoff, der praktisch keine Nebenwirkungen hat.

Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland: »Wir PIRATEN begrüßen das Urteil, sehr, sind jedoch der Ansicht, dass hier eine grundsätzliche Regelung her muss und nicht jeder schwer erkrankte Patient einzeln klagen müssen sollte. Nicht jeder Kranke hat genügend Geld, sich durch die Instanzen zu klagen. Hier sollte eine grundsätzliche Entscheidung getroffen und eine Regelung gefunden werden, nach der Cannabis als Medikament bei der entsprechenden medizinischen Indikation erlaubt ist.«

Quellen:
[1] Urteil: http://pm.piratenpartei.de/c/17934570/cd89c167c5-o586n0

Link zur PM: http://pm.piratenpartei.de/c/17934571/cd89c167c5-o586n0