Hiller-Ohm: Integrationsgesetz kommt
Hiller-Ohm: Integrationsgesetz kommt – Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat sich auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz verständigt, das sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns orientiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu fördern und zugleich Eigenbemühungen einzufordern. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):„Ich freue mich, dass der Weg für ein Integrationsgesetz frei ist. Es soll vor allem die Integration in den Arbeitsmarkt fördern, was ein Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration ist. Daher wird das Integrationsgesetz verschiedene Maßnahmen enthalten, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schaffen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat ein Arbeitsmarktprogramm durchgesetzt, das vielen Geflüchteten erste Schritte auf den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen wird. Die geplanten 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) erfüllen dabei eine doppelte Funktion: Bereits vor Abschluss des Asylverfahrens können Geflüchtete damit an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und erste Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig werden dabei sinnvolle Beschäftigungen in und um Aufnahmeeinrichtungen geschaffen.
Im Anschluss wollen wir einen Neustart auf dem deutschen Arbeitsmarkt durch eine gezieltere Förderung der Berufsausbildung. Dazu werden wir Ausbildungsfördermöglichkeiten je nach Zielgruppe erstmalig öffnen und früher als bisher zur Verfügung stellen.
Sehr wichtig ist uns, dass Geflüchtete ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung bekommen. Ihnen und den Ausbildungsbetrieben garantieren wir zusätzlich zwei Jahre, in denen die jungen Menschen nach der Ausbildung im Betrieb arbeiten können.
Um die Arbeitsaufnahme zu erleichtern soll zudem die Vorrangprüfung für EU-Bürgerinnen und -Bürger bei Arbeitsplatzangeboten befristet für drei Jahre ausgesetzt werden können.
Ebenfalls wichtige Punkte sind die Einführung einer Wohnsitzauflage zur Erleichterung der Integration durch eine gleichmäßigere Verteilung von anerkannten Geflüchteten sowie die Möglichkeit zur Verpflichtung von angebotenen Integrationsmaßnahmen.“