Harsche Kritik vom Rechnungshof angesichts eklatanter Planungsmängel an Belt und Sund
Harsche Kritik vom Rechnungshof angesichts eklatanter Planungsmängel an Belt und Sund – Zur Stellungnahme des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Planung einer neuen Fehmarnsund-Querung erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik: Kritik und Warnungen des Bundesrechnungshofs könnten deutlicher nicht sein.
Dem Bundesverkehrsministerium werden massive planerische Versäumnisse vorgeworfen. Der Bericht mahnt erneut: Wir brauchen endlich belastbares Zahlenmaterial, um die Querung ergebnisoffen neu bewerten zu können. Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat gerade noch einmal bewiesen, dass er offenbar weder im Stande noch Willens ist, dieses zu liefern.
Die Planungen an Belt und Sund sind völlig verkorkst. Es wäre zwingend notwendig gewesen, sich mit den seit Jahren bekannten Problemen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags auseinanderzusetzen. Die Unrentabilität der Querung hat man bewusst nicht genauer beleuchtet. Die Fehler der Vergangenheit holen das Verkehrsministerium nun ein. Um das Projekt überhaupt noch am Leben zu erhalten wird schonungslos schöngerechnet. Die Folge sind weitere Verzögerungen und explodierende Kosten. Dafür trägt Alexander Dobrindt als Minister die Verantwortung.
Hintergrund:
Der Rechnungshof kritisiert, dass das Verkehrsministerium Alternativen zum Neubau einer Querung von vornherein ausschließt. Die bislang vom Ministerium vorgelegten Untersuchungen seien jedoch ungeeignet, diesen Schluss zu ziehen. Ferner kritisiert der Rechnungshof in seiner Stellungnahme nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung, dass das Verkehrsministerium die Vorgaben des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Finanzministeriums nicht befolgt habe. Hierdurch seien die Untersuchungen methodisch angreifbar und nicht belastbar. Auch die von Ministerium und Bahn abgegebenen Stellungnahmen überzeugten die Prüfer nicht.
Die vorgelegten Unterlagen seien lückenhaft, schwer nachvollziehbar und nicht aussagekräftig. Es fehlten Quellen und ergänzende Unterlagen seien erst auf Nachfragen des Bundesrechnungshofs erstellt worden. Lücken bestünden noch immer. Das Verkehrsministerium hat nun noch einmal die Gelegenheit, bis zum 30. August 2016 nachzubessern.