Handwerk begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A20-Elbquerung
Handwerk begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A20-Elbquerung – Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur A20 sagt Günther Stapelfeldt, Präsident der Handwerkskammer Lübeck: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine positive Nachricht für unsere Betriebe. Es besteht jetzt endlich Planungssicherheit für die Zukunft. Handwerksbetriebe sind auf eine vernünftige Infrastruktur angewiesen. Dazu gehören auch leistungsfähige Straßen, um unsere Kunden in der Region zu erreichen und bestmöglichst zu betreuen.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen von Anwohnern, Kommunen und Naturschutzverbänden gegen die Planungen für die A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg überwiegend zurückgewiesen. Der geplante Elbtunnel gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht fest und bestätigte die Planungen in Grundzügen. Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss es allerdings Nachbesserungen geben.