Hiller-Ohm: Schluss mit mieser Leiharbeit und unwürdigen Werkverträgen!
Hiller-Ohm: Schluss mit mieser Leiharbeit und unwürdigen Werkverträgen! – Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Nach dem Rentenpaket und dem Mindestlohn setzt die SPD nun das nächste zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um.
Jetzt gilt es, bei den parlamentarischen Beratungen schnell Ergebnisse zu erzielen, damit der Missbrauch zügig ein Ende findet. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):
„Gerechtigkeit heißt für die SPD auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Deshalb wollen wir Leiharbeit und Werkverträge so gestalten, dass Missbrauch und Lohndumping verhindert werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um den Arbeitsmarkt gerade auch für die Schwächsten in unserer Gesellschaft gerechter zu gestalten. Die gute Konjunktur und niedrige Arbeitslosenzahlen sind hierfür eine gute Ausgangslage. Es muss endlich Schluss sein mit mieser Leiharbeit und unwürdigen Werkverträgen. Unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat sich mit viel Standhaftigkeit für die Reformen eingesetzt und mit Unterstützung der SPD erreicht, dass CDU und CSU ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben haben. Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf ist daher ein wichtiger Schritt für gute Arbeit, weitere müssen folgen.
Mit dem Gesetzentwurf soll Leiharbeit wieder stärker auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt werden: Die Abdeckung von kurzfristigem Arbeitskräftebedarf – beispielsweise bei Auftragsspitzen. Es muss Schluss sein mit der Zweiklassengesellschaft in Betrieben. Die Überlassungshöchstdauer wird daher auf längstens 18 Monate begrenzt. Equal Pay, die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, soll nach neun Monaten erfolgen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher untersagt. Für Überlassungshöchstdauer und Equal Pay können Abweichungen durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglich sein. Mehr Flexibilität gibt es aber nur, wenn Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart werden.
Auch zweifelhafte Werkverträge werden künftig nicht mehr möglich sein. Mit einer klaren Definition des Werkvertrags wollen wir verhindern, dass über Werkverträge Sozialdumping betrieben wird. Zudem gab es bei Werkverträgen bisher das Schlupfloch, dass Scheinwerkverträge im Nachhinein in Leiharbeit umgewandelt werden können. Das wollen wir ändern: Beschäftigte in Scheinwerkverträgen müssen die Betriebe zukünftig als eigene Arbeitskräfte übernehmen.“