Kultur

Döring: Urteil aus Karlsruhe zieht rechtsstaatliche Leitplanken ein

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Justizminister begrüßt Entscheidung zur Beschlagnahme von Verbindungsdaten
Kiel -Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring hat heute (2. März) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme von Verbindungsdaten als richtungweisend begrüßt: „Für den polizeilichen Zugriff auf Handys und Computer gelten künftig höhere rechtliche Hürden als bei der normalen Beschlagnahme.“ Auch wenn die Beschlagnahme von Mobilfunk-und E-Mail-Verbindungsdaten nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegt, muss sie nach dem Urteil der Karlsruher Richter in jedem Fall verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren. „Damit hat das Gericht in einem sensiblen Lebensbereich wichtige rechtsstaatliche Leitplanken eingezogen“, sagte Döring. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar den Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses eng gefasst, jedoch zugleich die besondere Schutzwürdigkeit von Verbindungsdaten betont. Zur Begründung verweisen die Karlsruher Richter darauf, dass die Erhebung und Auswertung von Verbindungs-und Standortdaten in zunehmendem Maße Rückschlüsse auf Interessen, Gewohnheiten und Neigungen der Nutzer ermöglichen („Persönlichkeitsprofil“).

Diese Vorgaben müsse der Gesetzgeber auch bei der nun anstehenden Umsetzung der erst vor kurzem beschlossenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigen, sagte Döring: „Wir werden darauf achten, dass die Voraussetzungen, unter denen die Ermittler auf die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsund Standortdaten von Telefonaten und Internet-Kontakten zugreifen können, klar und präzise im Gesetz geregelt sind und den verfassungsrechtlichen Vorgaben Stand halten.“ Schleswig-Holstein werde sich daher im Bundesrat dafür einsetzen, die Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie zu nutzen, um eine interessengerechte Lösung zwischen Strafverfolgungs-und Datenschutzinteressen zu finden.