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Politik & Wirtschaft

Entwurf des Bundesteilhabegesetzes geht mit deutlichen Verbesserungen in das parlamentarische Verfahren

hiller-ohm130309Entwurf des Bundesteilhabegesetzes geht mit deutlichen Verbesserungen in das parlamentarische Verfahren – Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Im Vergleich zum ersten Referentenentwurf enthält die heute verabschiedete Fassung weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Dazu erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):

„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. In Schleswig-Holstein leben knapp 263 000 Menschen mit Behinderungen, davon allein in Lübeck mehr als 26.000. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für diese Menschen zu schaffen. Ich freue mich, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April zahlreiche Verbesserungen enthält.

Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten beim Partner führt.

Für erwerbstätige Menschen mit Behinderungen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind.

Der nun im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Bundesteilhabegesetzes enthält viele Verbesserungen und den Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Nichtsdestotrotz sehen wir aber immer noch Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion nun für weitere Fortschritte im Sinne der Betroffenen einsetzen.“