Integrationsgesetz trat am 06.08.2016 in Kraft
Integrationsgesetz trat am 06.08.2016 in Kraft – Am letzten Samstag trat das Integrationsgesetz in Kraft. Damit werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Das Integrationsgesetz wird vielen Geflüchteten den Zugang zu Arbeit, Sprache und Ausbildung erheblich erleichtern und ihnen damit die Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Das Integrationsgesetz ist ein wichtiger Baustein in der Flüchtlingspolitik und gleichzeitig ein Bekenntnis zur Einwanderung. Denn damit werden zum ersten Mal klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir wichtige Unterstützungsmöglichkeiten, um schnell auf eigenen Beinen zu stehen.
Arbeit, Bildung und Sprache sind die Schlüssel zur Integration. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich mit dem Integrationsgesetz diese Türen öffnen. Davon werden auch viele Geflüchtete in unserer Region profitieren.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird deutlich vereinfacht, da die Vorrangprüfung für drei Jahre ausgesetzt werden kann. Geflüchtete können einen Job bekommen, ohne dass vorher geprüft werden muss, ob für die Stelle auch Deutsche oder EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Verfügung stehen könnten.
Außerdem erleichtern wir den Zugang zur Ausbildungsförderung und schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Berufsausbildung. Geduldete Geflüchtete erhalten künftig ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung garantieren wir ihnen und den Ausbildungsbetrieben ein Aufenthaltsrecht von mindestens zwei Jahren.
Die Angebote zum Spracherwerb werden nochmals deutlich ausgeweitet und Wartezeiten verkürzt. Im Gegenzug fordert das Integrationsgesetz von Asylsuchenden das Erlernen der deutschen Sprache und eine aktive Teilnahme an den angebotenen Kursen ein.
Zudem können Geflüchtete in bis zu 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten – sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) – zukünftig erste Erfahrungen mit dem deutschen Arbeitsmarkt sammeln und sich bereits während des Asylverfahrens sinnvoll und gemeinnützig einbringen.
Noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für Menschen mit Fluchtgeschichte so gut wie sie es mit dem Integrationsgesetz sein werden. Das ist ein Erfolg und trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“