Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen sowie Flexi-Rente beschlossen
Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen sowie Flexi-Rente beschlossen – Der Bundestag hat heute zwei wichtige Gesetze beschlossen: Zum einen hilft die Flexi-Rente gesund und selbstbestimmter schrittweise aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand übergehen zu können – Teilrenten werden attraktiver und flexibler. Außerdem bekämpfen wir mit dem Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen deren Missbrauch und verhindern Lohndumping. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):
„Leiharbeit wird wieder stärker auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt werden: Die Abdeckung von kurzfristigem Arbeitskräftebedarf – beispielsweise bei Auftragsspitzen. Die Überlassungshöchstdauer wird daher auf längstens 18 Monate begrenzt. Equal Pay, die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, soll nach 9 Monaten erfolgen. Abweichungen davon sind nur durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglich. Darüber hinaus wird der Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter als Streikbrecher untersagt. Durch die Abschaffung der sogenannten ‚Vorratsverleiherlaubnis‘ wird es nicht mehr möglich sein, zweifelhafte Werkverträge nachträglich als Leiharbeit umzudeklarieren und zu legalisieren. Leider konnten nicht noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgesetzt werden. Das war mit CDU/CSU nicht möglich. Die SPD wird jedoch nicht locker lassen und sich für gute Arbeit einsetzen. Dennoch wird das Gesetz die Situation vieler Menschen verbessern.
Das Flexi-Rentengesetz unterstützt die Beschäftigten dabei, gesund und fit das Rentenalter erreichen zu können. Es wird eine Vorsorgekette geschaffen, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht. Mit einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventions- und Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie dem Arbeitsmarktbereich angeboten werden können. Diese vorsorgende Sozialpolitik fand auch bei der Expertenanhörung im Bundestag am 17. Oktober große Zustimmung. Gleichzeitig wird der Renteneintritt durch Teilrenten individueller, flexibler und damit attraktiver. Künftig ist es möglich, eine Teilrente ab 63 Jahren stufenlos zu wählen. Das heißt jede und jeder kann selbst darüber bestimmen, in welchem Umfang Teilrente und Teilerwerbstätigkeit kombiniert werden sollen. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr sind wie bisher anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. So kann der Übergang in die Rente schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen.“