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Politik & Wirtschaft

Arzneimittelforschung mit Demenzerkrankten

Arzneimittelforschung mit Demenzerkrankten – Viele Monate hat sich der Bundestag aufgrund einer neuen EU-Verordnung mit der Frage beschäftigt, ob gemeinsam mit nicht mehr einwilligungsfähigen Demenzkranken an der Entwicklung von Arzneimitteln geforscht werden darf. Zum Thema gab es diverse Anhörungen medizinischer und ethischer Experten.

Mehrheitlich stimmte der Bundestag schließlich im November für eine Gesetzesänderung, die die Forschung mit Erkrankten erlaubt. Die Entscheidung wurde öffentlich kontrovers diskutiert, hierbei kam es auch zu Missverständnissen. Denn Voraussetzung für die Forschung mit Demenzerkrankten ist selbstverständlich die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vor der Erkrankung.

Auch die Bundestagsabgeordnete Alexandra Dinges-Dierig (CDU) erreichten Bürgernachfragen zu diesem Thema. Dinges-Dierig:

„Forschung ist unverzichtbar, um Krankheiten bekämpfen zu können oder das Leben von Erkrankten zu erleichtern. Zugleich müssen die Rechte nicht einwilligungsfähiger Personen gewährleistet werden. Daher ist der Gesetzesentwurf an strikte Bedingungen geknüpft: Die Forschung mit Demenzkranken darf nur dann erfolgen, wenn die betroffene Person vor der Erkrankung ihre Einwilligung erteilt hat. Hierzu muss sie, ebenfalls vor der Erkrankung, ein ärztliches Aufklärungs- und Beratungsgespräch wahrnehmen. Zudem darf die geplante Forschungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Festlegung nicht unmittelbar bevorstehen. Den Probanden ist es jederzeit möglich, aus der Studie auszusteigen. Die Rechte und Pflichten des gesetzlichen Betreuers aus einer Patientenverfügung bleiben unberührt.“

Der Beschluss berücksichtige bei einer ethisch schwierigen Fragestellung sowohl die Selbstbestimmungsrechte der Patientinnen und Patienten, als auch die Notwendigkeit medizinischer Forschung. „Auch ich habe dem Antrag daher zugestimmt“, so Dinges-Dierig abschließend.