Hiller-Ohm: Gesetzliche Regelung zur Ferienwohnungsproblematik kommt früher
Hiller-Ohm: Gesetzliche Regelung zur Ferienwohnungsproblematik kommt früher –
Die von SPD-Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks vorgelegte Neuregelung der Baunutzungsverordnung, die für Rechtssicherheit bei der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten sorgen soll, kann schon früher als geplant vom Bundestag beschlossen werden. Das parlamentarische Verfahren wird gestrafft,
statt im Mai soll das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts schon im März endgültig beschlossen werden. Das berichtet die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm als tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.
„Ich bin froh darüber, dass der Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess gestrafft wurde und wir dadurch einer endgültigen Problemlösung schneller näher kommen. Als Tourismuspolitikerinnen und -politiker haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Kommunen so bald wie möglich Rechtssicherheit bei der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten erhalten. Das zügigere Verfahren eröffnet jetzt die Möglichkeit, noch vor Beginn der touristischen Hochsaison Planungssicherheit zu schaffen. Auch die Hansestadt Lübeck will die Ferienwohnungsnutzung der Ganghäuser in der Altstadt rechtssicher regeln und wartet auf die Baurechtsnovelle“, erklärt Hiller-Ohm.
Am Freitag, 27. Januar 2017, wird das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts, das auch eine Lösung für die rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen umfasst, in erster Lesung im Bundestag beraten. Bereits für den 15. Februar ist zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung im federführenden Umwelt- und Bauausschuss angesetzt, an dem auch die Tourismuspolitikerinnen und -politiker beteiligt sein werden. Der Gesetzgebungsprozess wird somit deutlich schneller vonstattengehen als zuletzt angenommen. Zwischenzeitlich wurde Mai 2017 anvisiert. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag könnte nun bereits am 9. oder 10. März erfolgen, falls es keine großen Änderungsvorschläge mehr gibt. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.
Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und mit nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden können. Das würde den Kommunen erlauben, im Bebauungsplan genau festzulegen, ob und wenn ja in welchem Umfang und mit welchen Auflagen Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen werden können. SPD-Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hatte bereits im Frühjahr 2016 den vielbeachteten Gesetzentwurf vorgelegt. Die unionsgeführten Bundesministerien hatten bis Ende 2016 jedoch einen Kabinettsbeschluss verhindert. Erst nach langen Verhandlungen konnte eine Kompromisslinie gefunden werden.
Hintergrund: In vielen Städten und Gemeinden – auch in Schleswig-Holstein – herrscht nach mehreren Gerichtsurteilen große Unsicherheit über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten. Auch in Lübeck gibt es seit 2014 Diskussionen um die Nutzung von Ganghäusern als Ferienwohnungen in der Altstadt.
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