Hiller-Ohm: Höhere Erwerbsminderungsrente kommt
Hiller-Ohm: Höhere Erwerbsminderungsrente kommt – Kürzlich hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschlossen, die nun zügig vom Bundestag verabschiedet werden sollen. Damit werden die Leistungen für diejenigen ausgeweitet, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm: „Wer aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig wird, erhält zukünftig mehr Rente und wird so besser vor Armut geschützt. Für diejenigen, die nach Krankheit oder Unfall, wegen körperlicher oder seelischer Probleme nicht mehr arbeiten können, verbessern wir die Erwerbsminderungsrente – zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode. Die Menschen können sich auf die gesetzliche Rente verlassen. Davon werden bundesweit jährlich etwa 170.000 Personen profitieren – in Schleswig-Holstein rund 6.000 Bürgerinnen und Bürger pro Jahr.
Bei der Erwerbsminderungsrente wird die sogenannte Zurechnungszeit für zukünftige Rentnerinnen und Rentner von derzeit 62 Jahren stufenweise ab 2018 um weitere drei Jahre bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. Das heißt, sie werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Das bedeutet ein deutliches Renten-Plus, das direkt bei denen ankommt, die es brauchen. Denn auf die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung ist Verlass.“
Bereits das Rentenpaket 2014 brachte merkliche Verbesserungen bei der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Wer zum Beispiel ab dem 45. Lebensjahr nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, wird aktuell bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente so gestellt, als habe sie oder er bis zum Alter von 62 mit seinem zuvor erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit wurde 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht. Nun wird die Zurechnungszeit durch das kommende Gesetz zur Verbesserung der Rentenleistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit um drei Jahre auf 65 verlängert.
Die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind Teil des Gesamtkonzepts Alterssicherung. Umfangreiche Informationen dazu sind unter www.bmas.de/alterssicherung zu finden.