Landgericht Hamburg: Jeder hat das Recht auf ein Girokonto
Landgericht Hamburg: Jeder hat das Recht auf ein Girokonto – In der Debatte um die Frage, ob Banken wirklich jedem die Eröffnung eines Girokontos gewähren müssen, hat sich auch das Landgericht Hamburg eingeschaltet und entschieden: Jeder hat das Recht auf ein Girokonto. Bislang konnten Banken Kunden ablehnen, die mit dem Wunsch eines Girokontos auf sie zukamen. Mit dem Beschluss des Landgerichts und vielmehr auch der neuen Gesetzeslage ändert sich das schlagartig.
Geringe Bonität führte zur Ablehnung
Wie ein in verschiedenen Sprachen verfügbares Infoblatt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg Stand Dezember mitteilt, ist es ab sofort jedem möglich, ein Giro-Basiskonto zu eröffnen. Bis dahin war das Thema eine Grauzone, indem Banken eigenständig entscheiden konnten, ob sie eine Kundenanfrage annehmen oder ablehnen. Das hing maßgeblich von der Bonität des Kunden ab, die nicht nur bei Krediten, sondern auch beim Girokonto gegeben sein muss. Zu groß sei laut Experten sonst die Gefahr, dass das Konto maßlos überzogen würde und die Bank auf den nicht zurückzahlbaren Schulden sitzen bliebe. Manche Banken gingen das Geschäft auch bei schlechter Bonität ein und boten den Kunden zumindest ein Basiskonto ohne Kontokorrentkredit (Dispo), welches also nicht überzogen werden kann. Das war allerdings eine freiwillige Basis und auch wenn man schon im Jahr 2004 darüber gesprochen hat, ist es nun erst zur Pflicht für alle Banken geworden.
Gute Bonität trotzdem empfehlenswert
Ein Girokonto wird in heutigen Zeiten zwingend gebraucht, um Geld empfangen und überweisen zu können; wer kein Konto besitzt, ist aus dem bestehenden System ausgeschlossen. Deshalb sahen Richter und Regierung die Grauzone mit freiwilliger Entscheidungsbasis bei den Banken als ungerecht und nicht dem Gesetz entsprechend an. Nicht jedoch ist die neue Regelung, dass ausnahmslos jeder ein Girokonto bekommt, ein Freifahrtsschein für denjenigen, der eine schlechte Bonität hat und fortan glaubt, er müsse daran nichts ändern. Nicht nur für ein Girokonto wird eine gute Bonität vorausgesetzt, auch in anderen Belangen kann sie laut Verbraucherzentralen eine wichtige Rolle spielen: Etwa beim Abschluss von neuen Mobilfunk- und DSL-Verträgen, bei Strom- und Gasversorgern und natürlich weiterhin auch bei der Vergabe von Bankkrediten. Dort besteht weiterhin Anbieter-seitig das Recht, Kunden mit schlechter Bonität abzulehnen.
Wer sichergehen möchte, dass seine Bonität gut ist, hat dazu etwa auf dem Portal von Scorekompass die Möglichkeit, seinen Bonitätsscore kostenlos einzusehen und anhand verschiedener Tipps und Ratschläge diesen gegebenenfalls zu verbessern.
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