Täterermittlung nach Raub auf Spielhalle in Börnsen vom 12.02.17
Täterermittlung nach Raub auf Spielhalle in Börnsen vom 12.02.17 – Am 12.02.2017, um 19:25 Uhr, kam es in der Lauenburger Landstraße (Börnsen) zu einem Raub auf eine Spielhalle unter Mitführen einer Schusswaffe und einer Machete. (siehe Pressemitteilung der PD Ratzeburg vom 13.02.2017).
Am 14.02.17 stellte sich ein 18 Jahre alter Heranwachsender aus Mölln mit seinem Rechtsanwalt der Kriminalpolizei in Geesthacht. Er legte ein umfangreiches Geständnis hinsichtlich seiner Tatbeteiligung am o.g. Raub auf die Spielhalle ab. Als Grund für das Geständnis gab er u.a. sein schlechtes Gewissen an. Der 18-jährige gab an, der Tatverdächtige mit der Machete gewesen zu sein.
Bei der Vernehmung benannte der 18 Jahre alte Mann einen 17-jährigen aus Mölln, der mit ihm zusammen die Spielhalle betreten haben und die Schusswaffe getragen haben soll. Außerdem belastete der 18-jährige einen 21 Jahre alten ehemaligen Möllner als Haupttäter der Tat. Dieser 21-jährige galt bisher als Zeuge. Bei diesem handelte es sich um den Skoda-Fahrer, der angegeben hatte, unter dem Vorhalt einer Schusswaffe zur Mitnahme der beiden Tatverdächtigen gezwungen worden zu sein.
Am 15.02.2017 konnte daraufhin der 21-jährige und am 16.02.17 der 17-jährige festgenommen werden. Während der 17-jährige ebenfalls ein Geständnis ablegte, machte der 21-jährige keine Angaben und lässt sich von einem Rechtsanwalt vertreten.
Am 16.02.2017 wurde gegen den erwachsenen Haupttäter auf Antrag der StA Lübeck durch den Haftrichter beim AG Lübeck Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Jugendliche und der Heranwachsende, die beide über einen festen Wohnsitz verfügen, wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Hinweise auf Zusammenhänge mit anderen Raubtaten in der Region ergaben sich bisher nicht.