Politik & Wirtschaft

Bundestag beschließt Klarstellung zur Ferienwohnungsproblematik –

hiller-ohm130309-120x120Bundestag beschließt Klarstellung zur Ferienwohnungsproblematik – Der Bundestag hat das lang diskutierte Gesetzespaket zur Anpassung des Städtebaurechts beschlossen, das auch eine Lösung für die baurechtliche Einordnung von Ferienwohnungen beinhaltet. Auch die Hansestadt Lübeck will die Ferienwohnungsnutzung der Ganghäuser in der Altstadt rechtssicher regeln und wartet auf die gesetzliche Klarstellung.

Dazu erklärt die für Lübeck und den Norden des Herzogtum Lauenburgs zuständige Bundestagsabgeordnete und tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Gabriele Hiller-Ohm: „Oberstes Ziel bei der Suche nach einer Lösung war für uns immer, die Entscheidungshoheit bei den Kommunen zu belassen. Die baurechtliche Klarstellung bietet nun sowohl Gegnern als auch Befürwortern von Ferienwohnungen die Möglichkeit, dass beide Interessenlagen berücksichtigt werden können. Mit der Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) haben wir Ferienwohnungen mit nicht störenden Gewerbebetrieben und kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes gleichgesetzt. Damit wird klargestellt, dass Ferienwohnungen überall dort zulassungsfähig sind, wo diese Nutzungsarten im Bebauungsplan bereits festgelegt sind. Sollte das nicht gewünscht sein, muss der Bebauungsplan angepasst werden. Umgekehrt gilt, dass Überplanungen dort vorgenommen werden müssen, wo Ferienwohnen zwar gewollt ist, die Nutzungsarten Gewerbe und Beherbergung jedoch noch nicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. Dazu gelten natürlich die bereits bestehenden Steuerungsmöglichkeiten in der BauNVO weiter.

Ich bin froh über die jetzt erfolgte Klarstellung, weil wir damit den Kommunen ein gutes Instrument in die Hand geben, mit dem sie zuverlässige und praxisnahe Festlegungen treffen können. Das gilt auch für die Hansestadt Lübeck, wo es seit 2014 Diskussionen um die Nutzung von Ganghäusern als Ferienwohnungen in der Altstadt gibt. Auch in anderen Städten und Gemeinden gerade an der Ostsee herrschte nach mehreren Gerichtsurteilen Unsicherheit über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Wenn das am 31. März geschieht, könnte mit der Unterschrift des Bundespräsidenten Anfang April die Neuregelung ab Ende April gelten.“