Ärzte machen verbotene Werbung für Gesundheitsmittel
Ärzte machen verbotene Werbung für Gesundheitsmittel · Viele Patienten bekommen bei ihrem Arzt Gratisproben von Vitaminpil-len, Mineralstoff-Kapseln oder anderen Nahrungsergänzungsmitteln. Das geht aus einer Umfrage der Verbraucherzentralen hervor. Damit verlet-zen diese Mediziner nach Ansicht von Verbraucherschützern ihr Berufs-recht.
Ärzte dürfen keine Werbung für Gesundheitsmittel wie Magnesium- oder Vitamintabletten machen. Aber viele tun es trotzdem: Laut einer aktuellen Umfrage der Verbraucherzentralen auf dem Portal klartext-nahrungsergaen-zung.de hat jeder dritte Teilnehmer von seinem Arzt schon einmal Gratispro-ben für solche Mittel bekommen. „Aus unser Sicht verstoßen Ärzte damit ge-gen das Werbeverbot in ihrer Berufsordnung“, sagt Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Eine Arztpraxis darf kein Krämerla-den für Gesundheitsprodukte sein.“
Pillen und Pulver wecken falsche Erwartungen
Patienten verstehen die Werbegeschenke oft als ärztliche Empfehlung. 17 Prozent der Umfrageteilnehmer haben angegeben, dass sie das angebotene Mittel anschließend gekauft haben. „Nahrungsergänzungsmittel wecken falsche Erwartungen“, sagt Gudrun Köster. Das beginnt schon bei der Aufmachung der Produkte. Meist werden sie als Kapseln oder Pulver verkauft und sind verpackt wie Medikamente. „Die Produkte sehen oft aus wie Arzneimittel, sind aber keine“, stellt die Expertin klar.
Viele Mittel sind wirkungslos Der Unterschied: Medikamente werden von Behörden erst zugelassen, nachdem ihre Wirkung und Sicherheit geprüft wurde. Für Vitaminpillen und ähnliche Produkte gilt das nicht. Entsprechend sind viele der vermeintlichen Gesundheitsmittel wirkungslos, einige bei falscher Dosierung sogar schädlich. Ein gewerbliches Interesse liegt nahe, wenn der Arzt auf ein bestimmtes Mittel drängt. In solchen Fällen sollten sich Patienten an die Verbraucherzentrale oder an die Ärztekammer ihres Bundeslandes wenden. Die ausführlichen Ergebnisse der Umfrage sind unter klartext-nahrungsergaenzung.de veröffentlicht.
Das Werbeverbot in der Berufsordnung für Ärzte Laut ihrer Berufsordnung dürfen Ärzte keine Waren oder Dienstleistungen anbieten. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Mediziner das Vertrauen ihrer Patienten zum Verkauf von Produkten missbrauchen. Das Verbot betrifft auch Werbung, Flyer oder Gratisproben von Gesundheitsmitteln in Arztpraxen. Auskunft zu Produkten darf der Arzt nur auf Nachfrage der Patienten geben.
Unser Tipp: Fragen Sie einfach den Arzt, ob Gesundheitsprodukte, die Sie nehmen wollen, für Sie gut sind, er kann es Ihnen sicherlich sagen.