Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter (KSKS) wird ausgeweitet
Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter (KSKS) wird ausgeweitet – Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hatam 20. Juli2017 das Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter KSKS in seiner aktualisierten Form in Kraft gesetzt. Das Konzept wurde inhaltlich mit dem Innen- und dem Sozialressort fortentwickelt und von allen drei Ministerien unterzeichnet.
Gründe hierfür waren notwendige Anpassungen an geänderte strafrechtliche Rahmenbedingungen sowie inhaltliche Änderungen bei der Betreuung und Überwachung von Straftätern, die bereits zuvor vom Konzept erfasst waren, aktuell aber nicht wegen eines Sexualdelikts unter Führungsaufsicht stehen. Ferner sieht das Konzept im Einzelfall die Benachrichtigung des zuständigen Jugendamtes in den Fällen vor, in denen eine erhebliche Gefährdung Minderjähriger gegeben ist. Schließlich normiert ein neu geschaffener Passus Fallkonferenzen, in deren Rahmen die beteiligten Akteure sich austauschen und ihr Vorgehen abstimmen. Dazu erklärte Justizministerin Sütterlin-Waack: „Durch die Fallkonferenzen wird ein lückenloser Informationsaustausch gewährleistet, damit alle beteiligten Kontrollinstanzen das notwendige Vorwissen über die Probanden besitzen. Unser gemeinsames Ziel ist die nahtlose Betreuung und Kontrolle von Risikoprobanden durch Polizei, Justizvollzug und Bewährungshilfe sowie Führungsaufsicht.“
Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter (KSKS)
Um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und bestimmte Sexualstraftäter intensiver zu begleiten, wurde das KSKS zum 1. Oktober 2008 in Schleswig-Holstein eingeführt. Ziel des Konzepts ist die Verringerung des Rückfallrisikos von Sexualstraftätern, die aus dem Justizvollzug oder dem Maßregelvollzug entlassen werden. In den Fällen, in denen eine solche Rückfallgefahr angenommen werden kann, besteht ein besonderes Bedürfnis zum Schutz der Bevölkerung. Das Konzept umfasst daher einen reibungslosen und umfangreichen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Stellen der Justiz (insbesondere der Führungsaufsichtsstellen und der Bewährungshilfe), des Justizvollzugs und der Polizei. In diesem Rahmen werden unter anderem Gefahrenprognosen erstellt, die eine zielgerichtete Betreuung und Überwachung ermöglichen.
Das Konzept gilt in erster Linie für solche Straftäter, die der Führungsaufsicht unterliegen. Es kommt aber auch bei rückfallgefährdeten Straftätern zum Tragen, bei denen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe lediglich zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hier greift das Konzept dann, wenn sich nachträglich Hinweise dahingehend ergeben, dass eine zunächst angenommene positive Sozialprognose hinterfragt werden muss. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei mit Informationen über solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter ausgestattet wird. Dies erfolgt auf Grundlage des geltenden Rechts von Seiten der betreffenden Stellen der Strafjustiz bzw. des Maßregelvollzugs. Neben der Zuständigkeit der Fachkräfte der Bewährungshilfe und der Führungsaufsichtsstellen prüft und bewertet die Polizei die Einzelfälle eigenverantwortlich, um gegebenenfalls polizeiliche Maßnahmen (z.B. Gefährderansprachen) durchzuführen.