„Hau ab“-Gesetz ab morgen in Kraft!
„Hau ab“-Gesetz ab morgen in Kraft! – Das umstrittene „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“1 ist vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 28.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung im Gesetzesblatt in Kraft.
Das von PRO ASYL, der Rechtsberaterkonferenz und den Flüchtlingsräten als „Hau-ab-Gesetz“ kritisierte 2 »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« läutet die ultimative Abkehr von einer integrationsorientierten Flüchtlingspolitik ein: Damit ist künftig die Abschiebung vermeintlicher Gefährder gesetzt, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam etabliert, Handy-Durchsuchungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge inkl. dass das Bundeskriminalamt (BKA) nun auch Daten an Drittstaaten übermitteln darf, eine ggf. auf Jahre verlängerte Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen, eine den Pauschalverdacht institutionalisierende Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland usw.
Nicht wenige dieser Regelungen dürften – auch obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem Fall die umstrittene Gefährderabschiebung schon durchgewunken hat – verfassungswidrig sein. Auch die UN-Kinderrechtskonvention wird verletzt, weil das Kindeswohl bei bis zu zweijährigen Unterbringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und unangekündigten Überraschungsabschiebungen von Minderjährigen nach langjährigem Aufenthalt nicht berücksichtigt wird.
Der Gesetzentwurf befördert systematisch Ausgrenzung und Isolierung von Flüchtlingen in „Ausreisezentren“ und konterkariert jegliche auf eine nachhaltige Integration abstellenden Bemühungen der Betroffenen.
„Besonders besorgniserregend ist der Plan unangekündigter Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und verschärfte Residenzpflicht bei vermeintlich fehlender Mitwirkung der Betroffenen“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Hier bestünde erhebliche Gefahr willkürlicher Verwaltungspraktiken.
Der Flüchtlingsrat ruft die Landesregierung dazu auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, künftig klar definierter Mitwirkung und ihrer Erfüllung und der diesbezüglichen Ermessensbindung der Ausländerbehörden, schnellstens umzusetzen.