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Politik & Wirtschaft

Schiedsspruch schadet der Geburtshilfe

Foto: (c) Uwe Steinert, Berlin.
Foto: (c) Uwe Steinert

Schiedsspruch schadet der Geburtshilfe –  „Der Beschluss der Schiedsstelle zwischen Hebammenverbänden und gesetzlichen Krankenkassen kommt einer Kapitulation vor der katastrophalen Versorgungssituation gleich. Hebammen, die bis zu vier Geburten gleichzeitig betreuen. Frauen, die vor der Geburt in eine so genannte Boarding-Einrichtung fahren müssen, weil es keine Geburtsstation mehr in der Nähe ihres Wohnortes gibt.

Geburtshelferinnen, die Eltern davor warnen, Kinder im Frühling zu zeugen, weil Weihnachten die Geburtsstationen noch überlasteter seien.

Das ist die Realität. Und die sollte geändert werden. Aber anstatt sich am Ziel einer qualitativ hochwertigen Geburtshilfe zu orientieren, wird die bisherige Mängelverwaltung zementiert“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE zu dem am 5. September bekannt gewordenen Schiedsspruch.

„Durch die Entscheidungen der Schiedsstelle ist die Zukunft der Beleghebammen noch ungewisser als ohnehin schon. Die beschlossene Erhöhung der Vergütung ist allerhöchstens ein Trostpflaster für die viel zu geringen Erhöhungen der letzten Jahre. Finanzielle Anerkennung für eine gesellschaftlich so existenzielle Arbeit sieht anders aus. Und dass allen Ernstes versucht wird, fehlende Hebammen in der Wochenbettbetreuung durch die ambulante Betreuung durch Hebammenpraxen zu kompensieren, ist fahrlässig. Welche Frau, die gerade entbunden hat, kann und will denn mal eben zur nächsten Praxis laufen? Dieser Beschluss ist so realitätsfremd und fernab der tatsächlichen Bedarfe, dass zu hoffen ist, dass sich diese ‚Alternative‘ nie durchsetzen wird.

Immer mehr Hebammen arbeiten wegen Überlastung und schlechter Arbeitsbedingungen in Teilzeit oder verlassen ihren Beruf ganz. Statt schlechter Lösungen brauchen wir eine Aufwertung des Berufs. Dafür setzt sich DIE LINKE ein. Hebammen sollen erste und wichtigste Ansprechperson für Schwangere sein und das muss sich auch in der Vergütung niederschlagen. Gegen den Personalmangel hilft vor allem eins: Eine Ermittlung des notwendigen Personals ausgehend von dem Anspruch einer Eins-zu-eins-Betreuung und eine verlässliche, ausreichende Finanzierung.“