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Justizministerin Sütterlin-Waack: Amtsgerichte bilden das starke Rückgrat unserer Rechtsprechung

Justizministerin Sütterlin-Waack: Amtsgerichte bilden das starke Rückgrat unserer Rechtsprechung – Seit 150 Jahren gibt es in Schleswig-Holstein die Amtsgerichte. Dieses Jubiläum ist heute (28. September) mit einer großen Festveranstaltung im Audimax der Kieler Christian-Albrechts-Universität gefeiert worden.

Vor den rund 900 Gästen blickte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack zurück: „Wenn wir heute das stolze Jubiläum von 150 Jahren Amtsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein feiern, blicken wir auch zurück auf die Tatkraft und das Entscheidungsvermögen von Generationen von Richterinnen und Richtern. Sie haben nicht nur im Einzelfall das Recht angewandt, sondern mit ihren Entscheidungen zum Rechtsfrieden beigetragen und damit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben geleistet. In diesen anderthalb Jahrhunderten spiegelt sich im Regionalen der Amtsgerichte auch die Geschichte unseres Landes wider. Mit ihren Höhen und Tiefen, ihren Umwälzungen und Brüchen.“

 

Im Frühjahr 1867 (vor der preußischen Amtsgerichtsreform) gab es in Holstein 154 Gerichte und im Herzogtum Schleswig etwa 130 Gerichte. Unter anderem gab es städtische Gerichte, Harden- und Kirchspielgerichte, Gerichte der ritterschaftlichen Klöster oder auch das Gericht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Mit der Verordnung vom 26. Juni 1867 übernahmen 86 Amtsgerichte, fünf Kreisgerichte sowie das Appellationsgericht in Kiel zum 1. September 1867 die Rechtsprechung in der Provinz. Mit Inkraftreten des Reichsjustizgesetzes zum Oktober 1879 wurden aus den Kreisgerichten die Landgerichte, das Appellationsgericht hieß fortan Oberlandesgericht. „Diese Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit trug ihren Anteil zur Entwicklung des Landes und seiner Gesellschaft bei.

Einer Gesellschaft auf ihrem Weg in die Moderne. Mit der Neuordnung wurde zugleich die Trennung der Justiz von der Verwaltung zementiert – und die Gewaltenteilung sichtbar gemacht, soweit das in einer Monarchie, die im Namen des Königs Recht sprach, seinerzeit darstellbar war“, sagte Sütterlin-Waack.

 

Heute gibt es in Schleswig-Holstein 22 Amtsgerichte. Vier Landgerichte sowie das Ober-landesgericht in Schleswig vervollständigen die Ordentliche Gerichtsbarkeit im Land.

 

Allein im Jahre 2016 wurden an den Amtsgerichten 17.385 Strafverfahren (ohne Strafbefehle) verhandelt und erledigt. Hinzu kamen 33.398 Zivilsachen sowie 24.351 Familiensachen. Daneben wurden gut 6.500 Bußgeldverfahren durchgeführt. „Dieses enorme Aufkommen ist nur als Teamleistung zu bewältigen“, betonte die Ministerin. „Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Justizfachangestellten und Justizfachwirte in den Serviceeinheiten der Gerichte, die Gerichtsvollzieher und nicht zuletzt die Männer und Frauen in den Wachtmeistereien – sie alle machen mit ihrem außerordentlichen Einsatz und Engagement tagtäglich deutlich, dass ein Gericht nur als Ganzes funktioniert. Dieser Teamgeist gilt für die Amtsgerichte, die in ihren Standorten in den Regionen ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern sind, in ganz besonderer Weise. Die Amtsgerichte haben ihr Ohr am gesellschaftlichen Puls der Zeit“, so Sütterlin-Waack.